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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 11.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
Top 10 - Energiebericht 2010

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 30.11.2011  
BAU1/0020/11  
Ö 5  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0657/11  
    VORLAGE
    1

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.

 

2.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.   Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.   Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    11.01.2012 - Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.

 

2.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.   Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.   Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    12.01.2012 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.

2.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

     Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von  

    der Auslegung zu benachrichtigen.

3.   Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1

 

   
    19.01.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.

 

2.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.   Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.   Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    26.01.2012 - Stadtrat Zeitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0657/11   
    Gemäß § 31 GO LSA nimmt Herr Forner nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich

Gemäß § 31 GO LSA nimmt Herr Forner nicht an der  Beratung und Beschlussfassung teil und verlässt den Sitzungsbereich. Somit sind zur Abstimmung 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0657/2601/12:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.

 

2.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.   Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.   Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1  (Herr Forner)

 

Ö 6  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0674/11  
Ö 7  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0683/11  
Ö 8  
Sachstand zur Umsetzung des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung Zeitz (KES) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0680/11  
Ö 9  
Zwischenbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung ausgearbeitet von: Einzelstadträtin, Frau Jutta Spindler Bündnis 90/Die Grünen  
V/STR/STR/0651/11  
Ö 10  
Energiebericht für die öffentlichen Gebäude und Liegenschaften der Stadt Zeitz für das Jahr 2010 FB Technisches Zeitz      
Ö 11  
Bewilligung einer Ausgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung  
Enthält Anlagen
V/STR/32/0690/11  
Ö 12  
Information zu vorhandenen Eigenheimbaugrundstücken in Zeitz mündlich durch FB Technisches Zeitz      
Ö 13  
Varianten zur Unterbringung des Archivs mit Diskussion zu zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten im Grundstück Rahnestr. 7 mündlich durch FB Technisches Zeitz      
Ö 14  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 15  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 16  
Enthält Anlagen
Allgemeine Anfragen      
N 17     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 18     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 30.11.2011    
N 19     Vergabe von Planungsleistungen zum Einbau eines Fahrstuhls im Museum Schloss Moritzburg Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Hochbau   V/STR/65/0693/12  
N 20     Allgemeine Anfragen    
N 21     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Top 10 - Energiebericht 2010 (3953 KB)