Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 15.12.2011 | HAU1/0022/11 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte | V/STR/10/0685/11 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009.
3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte
Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 51 a Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), in seiner Sitzung am 26.01.2012 folgende 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009 beschlossen:
Artikel I Änderungen
Der § 16 Abs. 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:
Die Niederschrift ist nach Unterzeichnung durch den Vorsitzenden des Stadtrates und dem Protokollführer allen Mitgliedern des Stadtrates unverzüglich zuzuleiten. Die Niederschrift wird elektronisch oder auf Grund der Entscheidung gemäß § 1 Pkt. (1) Satz 4 in Papierform bereitgestellt.
Der § 20 Abs. 4 Satz 5 erhält folgenden Wortlaut Die Verwendung und die jährliche Abrechnung dieser Geschäftsführungskosten erfolgt entsprechend der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel.
Artikel II Inkrafttreten
Die 3. Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2009 tritt mit Beschlussfassung in Kraft. |
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19.01.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009.
3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte
Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 51 a Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), in seiner Sitzung am 26.01.2012 folgende 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009 beschlossen:
Artikel I Änderungen
Der § 16 Abs. 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:
Die Niederschrift ist nach Unterzeichnung durch den Vorsitzenden des Stadtrates und dem Protokollführer allen Mitgliedern des Stadtrates unverzüglich zuzuleiten. Die Niederschrift wird elektronisch oder auf Grund der Entscheidung gemäß § 1 Pkt. (1) Satz 4 in Papierform bereitgestellt.
Der § 20 Abs. 4 Satz 5 erhält folgenden Wortlaut Die Verwendung und die jährliche Abrechnung dieser Geschäftsführungskosten erfolgt entsprechend der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel.
Artikel II Inkrafttreten
Die 3. Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2009 tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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26.01.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/10/0685/11 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/10/0685/2601/12: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009.
3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte
Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 51 a Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), in seiner Sitzung am 26.01.2012 folgende 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009 beschlossen:
Artikel I Änderungen
Der § 16 Abs. 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:
Die Niederschrift ist nach Unterzeichnung durch den Vorsitzenden des Stadtrates und dem Protokollführer allen Mitgliedern des Stadtrates unverzüglich zuzuleiten. Die Niederschrift wird elektronisch oder auf Grund der Entscheidung gemäß § 1 Pkt. (1) Satz 4 in Papierform bereitgestellt.
Der § 20 Abs. 4 Satz 5 erhält folgenden Wortlaut Die Verwendung und die jährliche Abrechnung dieser Geschäftsführungskosten erfolgt entsprechend der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel.
Artikel II Inkrafttreten
Die 3. Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2009 tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0657/11 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0674/11 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0683/11 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet "Geußnitz-Würchwitz" ausgearbeitet durch: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement | V/STR/20/0696/12 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 12 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 13 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 15.12.2011 | ||||||||||||||||||
N 14 | Grundstücksangelegenheiten | V/STR/OB/0647/11 | |||||||||||||||||
N 15 | Widerspruchsangelegenheit ausgearbeitet: Sachgebiet Haushalt und Steuern | V/STR/20/0698/12 | |||||||||||||||||
N 16 | Vergabe von Planungsleistungen zum Einbau eines Fahrstuhls im Museum Schloss Moritzburg Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Hochbau | V/STR/65/0693/12 | |||||||||||||||||
N 17 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||