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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 19.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 15.12.2011  
HAU1/0022/11  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte  
Enthält Anlagen
V/STR/10/0685/11  
    VORLAGE
    Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009.

 

 

3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz,

seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 51 a Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), in seiner Sitzung am 26.01.2012 folgende         3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009 beschlossen:

 

Artikel I

Änderungen

 

Der § 16 Abs. 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

Die Niederschrift ist nach Unterzeichnung durch den Vorsitzenden des Stadtrates und dem Protokollführer allen Mitgliedern des Stadtrates unverzüglich zuzuleiten.

Die Niederschrift wird elektronisch oder auf Grund der Entscheidung gemäß § 1 Pkt. (1) Satz 4 in Papierform bereitgestellt.

 

Der § 20 Abs. 4 Satz 5 erhält folgenden Wortlaut

Die Verwendung und die jährliche Abrechnung dieser Geschäftsführungskosten erfolgt entsprechend der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel.

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 3. Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2009 tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

   
    19.01.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009.

 

 

3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz,

seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 51 a Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), in seiner Sitzung am 26.01.2012 folgende         3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009 beschlossen:

 

Artikel I

Änderungen

 

Der § 16 Abs. 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

Die Niederschrift ist nach Unterzeichnung durch den Vorsitzenden des Stadtrates und dem Protokollführer allen Mitgliedern des Stadtrates unverzüglich zuzuleiten.

Die Niederschrift wird elektronisch oder auf Grund der Entscheidung gemäß § 1 Pkt. (1) Satz 4 in Papierform bereitgestellt.

 

Der § 20 Abs. 4 Satz 5 erhält folgenden Wortlaut

Die Verwendung und die jährliche Abrechnung dieser Geschäftsführungskosten erfolgt entsprechend der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel.

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 3. Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2009 tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    26.01.2012 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/10/0685/11   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/10/0685/2601/12:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009.

 

 

3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz,

seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 51 a Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), in seiner Sitzung am 26.01.2012 folgende         3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009 beschlossen:

 

Artikel I

Änderungen

 

Der § 16 Abs. 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

Die Niederschrift ist nach Unterzeichnung durch den Vorsitzenden des Stadtrates und dem Protokollführer allen Mitgliedern des Stadtrates unverzüglich zuzuleiten.

Die Niederschrift wird elektronisch oder auf Grund der Entscheidung gemäß § 1 Pkt. (1) Satz 4 in Papierform bereitgestellt.

 

Der § 20 Abs. 4 Satz 5 erhält folgenden Wortlaut

Die Verwendung und die jährliche Abrechnung dieser Geschäftsführungskosten erfolgt entsprechend der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel.

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 3. Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2009 tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

38

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 7  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0657/11  
Ö 8  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0674/11  
Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0683/11  
Ö 10  
Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet "Geußnitz-Würchwitz" ausgearbeitet durch: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement  
Enthält Anlagen
V/STR/20/0696/12  
Ö 11  
Allgemeine Anfragen      
N 12     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 13     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 15.12.2011    
N 14     Grundstücksangelegenheiten   V/STR/OB/0647/11  
N 15     Widerspruchsangelegenheit ausgearbeitet: Sachgebiet Haushalt und Steuern   V/STR/20/0698/12  
N 16     Vergabe von Planungsleistungen zum Einbau eines Fahrstuhls im Museum Schloss Moritzburg Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Hochbau   V/STR/65/0693/12  
N 17     Allgemeine Anfragen    
N 18     Schließung der Sitzung