Tagesordnung - Sondersitzung des Ortschaftsrates Theißen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 15.12.2011 | THE/0025/11 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0657/11 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
4. Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
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11.01.2012 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
4. Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
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12.01.2012 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: 1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt. 2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. 3. Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
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19.01.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
4. Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
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26.01.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0657/11 | |||||||||||||||||||
Gemäß § 31 GO LSA nimmt Herr Forner nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil und verlässt den Sitzungsbereich. Somit sind zur Abstimmung 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0657/2601/12: Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
4. Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 6 | Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 7 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 15.12.2011 | ||||||||||||||||||
N 8 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||