Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 26.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 03.04.2013  
BAU1/0033/13  
Ö 5  
Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2013 in der Stadt Zeitz  
V/STR/32/0992/13  
Ö 6  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0993/13  
Ö 7  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie dem Flurstück 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0994/13  
Ö 8  
Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0996/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu.

 

Die Geltungsbereichsänderung umfasst:

 

?         Herausnahme der Grundstücke im Bereich zwischen Röntgenstraße, nordöstliche Grenze der Flurstücke entlang der Karl-Marx-Straße bis zum Schnittpunkt mit der nordöstlichen Verlängerung der Rudolph-Puschendorf-Straße, entlang der Rudolph-Puschendorf-Straße und weiter entlang der östlichen Grenze der Clara-Zetkin-Straße, den Bereich des Schwanenteiches querend, entlang der Bornpromenade und der Semmelweisstraße bis zum Ausgangspunkt in der Röntgenstraße.

 

?         Erweiterung der Fördergebietsgrenzen südlich der Gleinaer Straße. Die Geltungsbereichserweiterung erfolgt im Quartier zwischen Gleinaer Straße, entlang der Gutenbergstraße, der Senefelder Straße, der Geußnitzer Straße bis zum Anschlusspunkt an die Virchowstraße.

 

Der neue Geltungsbereich des Fördergebietes 1 ist in der Anlage dargestellt. Die nunmehr aus dem Geltungsbereich des Fördergebietes 1 herausgenommenen Teile, die bisher zum Fördergebiet gehörten, sind in dieser Anlage gestrichelt dargestellt.

Der Beschluss ist mit der Anlage der neuen Fördergebietsgrenze ortsüblich bekannt zu machen.

 

   
    26.06.2013 - Bauausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
    geänderter Beschluss:

geänderter Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu.

 

Die Geltungsbereichsänderung umfasst:

 

  • Erweiterung der Fördergebietsgrenzen südlich der Gleinaer Straße. Die Geltungsbereichserweiterung erfolgt im Quartier zwischen Gleinaer Straße, entlang der Gutenbergstraße, der Senefelder Straße, der Geußnitzer Straße bis zum Anschlusspunkt an die Virchowstraße.

 

Der neue Geltungsbereich des Fördergebietes 1 ist in der Anlage dargestellt. Die nunmehr aus dem Geltungsbereich des Fördergebietes 1 herausgenommenen Teile, die bisher zum Fördergebiet gehörten, sind in dieser Anlage gestrichelt dargestellt.

Der Beschluss ist mit der Anlage der neuen Fördergebietsgrenze ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    04.07.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu.

 

Die Geltungsbereichsänderung umfasst:

 

  • Herausnahme der Grundstücke im Bereich zwischen Röntgenstraße, nordöstliche Grenze der Flurstücke entlang der Karl-Marx-Straße bis zum Schnittpunkt mit der nordöstlichen Verlängerung der Rudolph-Puschendorf-Straße, entlang der Rudolph-Puschendorf-Straße und weiter entlang der östlichen Grenze der Clara-Zetkin-Straße, den Bereich des Schwanenteiches querend, entlang der Bornpromenade und der Semmelweisstraße bis zum Ausgangspunkt in der Röntgenstraße.

 

  • Erweiterung der Fördergebietsgrenzen südlich der Gleinaer Straße. Die Geltungsbereichserweiterung erfolgt im Quartier zwischen Gleinaer Straße, entlang der Gutenbergstraße, der Senefelder Straße, der Geußnitzer Straße bis zum Anschlusspunkt an die Virchowstraße.

 

Der neue Geltungsbereich des Fördergebietes 1 ist in der Anlage dargestellt. Die nunmehr aus dem Geltungsbereich des Fördergebietes 1 herausgenommenen Teile, die bisher zum Fördergebiet gehörten, sind in dieser Anlage gestrichelt dargestellt.

Der Beschluss ist mit der Anlage der neuen Fördergebietsgrenze ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss - Bauausschuss:

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss - Bauausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  1

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

Abstimmungsergebnis zum Original-Beschluss der Vorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    11.07.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 19 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0996/13   
    Herr Brunn (Fraktion Die Linke

 

Herr Brunn (Fraktion Die Linke.) beantragt, dass über den Beschluss des Bauausschusses abgestimmt wird. Herr Buzalski (Vorsitzender des Bauausschusses) unterstützt den Antrag.

Im Bauausschuss wurde der erste Punkt nicht mit abgestimmt und dem zweiten Punkt zugestimmt.

 

Vor der Abstimmung gibt Herr Immisch noch einmal Erläuterungen zur vorliegenden Vorlage.

 

Abstimmung über den Antrag von Herrn Brunn, Streichung des ersten Anstriches der Vorlage.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

  3

Nein-Stimmen:

28

Stimmenthaltungen:

  8

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Der Antrag wird abgelehnt:

 

 

Abstimmung über den vorliegenden Beschluss.

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0996/1107/13:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu.

 

Die Geltungsbereichsänderung umfasst:

 

?         Herausnahme der Grundstücke im Bereich zwischen Röntgenstraße, nordöstliche Grenze der Flurstücke entlang der Karl-Marx-Straße bis zum Schnittpunkt mit der nordöstlichen Verlängerung der Rudolph-Puschendorf-Straße, entlang der Rudolph-Puschendorf-Straße und weiter entlang der östlichen Grenze der Clara-Zetkin-Straße, den Bereich des Schwanenteiches querend, entlang der Bornpromenade und der Semmelweisstraße bis zum Ausgangspunkt in der Röntgenstraße.

 

?         Erweiterung der Fördergebietsgrenzen südlich der Gleinaer Straße. Die Geltungsbereichserweiterung erfolgt im Quartier zwischen Gleinaer Straße, entlang der Gutenbergstraße, der Senefelder Straße, der Geußnitzer Straße bis zum Anschlusspunkt an die Virchowstraße.

 

Der neue Geltungsbereich des Fördergebietes 1 ist in der Anlage dargestellt. Die nunmehr aus dem Geltungsbereich des Fördergebietes 1 herausgenommenen Teile, die bisher zum Fördergebiet gehörten, sind in dieser Anlage gestrichelt dargestellt.

Der Beschluss ist mit der Anlage der neuen Fördergebietsgrenze ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

34

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0997/13  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 11  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 12  
Allgemeine Anfragen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 03.04.2013    
N 15     Vergabe von Planungsleistungen: Erschließungsstraße ehemalige Schule im Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr   V/STR/65/0995/13  
N 16     Informationen aus den Fachbereichen    
N 17     Allgemeine Anfragen    
N 18     Schließung der Sitzung