Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 03.04.2013 | BAU1/0033/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2013 in der Stadt Zeitz | V/STR/32/0992/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0993/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie dem Flurstück 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0994/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0996/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu.
Die Geltungsbereichsänderung umfasst:
? Herausnahme der Grundstücke im Bereich zwischen Röntgenstraße, nordöstliche Grenze der Flurstücke entlang der Karl-Marx-Straße bis zum Schnittpunkt mit der nordöstlichen Verlängerung der Rudolph-Puschendorf-Straße, entlang der Rudolph-Puschendorf-Straße und weiter entlang der östlichen Grenze der Clara-Zetkin-Straße, den Bereich des Schwanenteiches querend, entlang der Bornpromenade und der Semmelweisstraße bis zum Ausgangspunkt in der Röntgenstraße.
? Erweiterung der Fördergebietsgrenzen südlich der Gleinaer Straße. Die Geltungsbereichserweiterung erfolgt im Quartier zwischen Gleinaer Straße, entlang der Gutenbergstraße, der Senefelder Straße, der Geußnitzer Straße bis zum Anschlusspunkt an die Virchowstraße.
Der neue Geltungsbereich des Fördergebietes 1 ist in der Anlage dargestellt. Die nunmehr aus dem Geltungsbereich des Fördergebietes 1 herausgenommenen Teile, die bisher zum Fördergebiet gehörten, sind in dieser Anlage gestrichelt dargestellt. Der Beschluss ist mit der Anlage der neuen Fördergebietsgrenze ortsüblich bekannt zu machen.
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26.06.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
geänderter Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu.
Die Geltungsbereichsänderung umfasst:
Der neue Geltungsbereich des Fördergebietes 1 ist in der Anlage dargestellt. Die nunmehr aus dem Geltungsbereich des Fördergebietes 1 herausgenommenen Teile, die bisher zum Fördergebiet gehörten, sind in dieser Anlage gestrichelt dargestellt. Der Beschluss ist mit der Anlage der neuen Fördergebietsgrenze ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
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04.07.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu.
Die Geltungsbereichsänderung umfasst:
Der neue Geltungsbereich des Fördergebietes 1 ist in der Anlage dargestellt. Die nunmehr aus dem Geltungsbereich des Fördergebietes 1 herausgenommenen Teile, die bisher zum Fördergebiet gehörten, sind in dieser Anlage gestrichelt dargestellt. Der Beschluss ist mit der Anlage der neuen Fördergebietsgrenze ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss - Bauausschuss:
Abstimmungsergebnis zum Original-Beschluss der Vorlage:
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11.07.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0996/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Brunn (Fraktion Die Linke.) beantragt, dass über den Beschluss des Bauausschusses abgestimmt wird. Herr Buzalski (Vorsitzender des Bauausschusses) unterstützt den Antrag. Im Bauausschuss wurde der erste Punkt nicht mit abgestimmt und dem zweiten Punkt zugestimmt.
Vor der Abstimmung gibt Herr Immisch noch einmal Erläuterungen zur vorliegenden Vorlage.
Abstimmung über den Antrag von Herrn Brunn, Streichung des ersten Anstriches der Vorlage. Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird abgelehnt:
Abstimmung über den vorliegenden Beschluss. Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0996/1107/13: Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu.
Die Geltungsbereichsänderung umfasst:
? Herausnahme der Grundstücke im Bereich zwischen Röntgenstraße, nordöstliche Grenze der Flurstücke entlang der Karl-Marx-Straße bis zum Schnittpunkt mit der nordöstlichen Verlängerung der Rudolph-Puschendorf-Straße, entlang der Rudolph-Puschendorf-Straße und weiter entlang der östlichen Grenze der Clara-Zetkin-Straße, den Bereich des Schwanenteiches querend, entlang der Bornpromenade und der Semmelweisstraße bis zum Ausgangspunkt in der Röntgenstraße.
? Erweiterung der Fördergebietsgrenzen südlich der Gleinaer Straße. Die Geltungsbereichserweiterung erfolgt im Quartier zwischen Gleinaer Straße, entlang der Gutenbergstraße, der Senefelder Straße, der Geußnitzer Straße bis zum Anschlusspunkt an die Virchowstraße.
Der neue Geltungsbereich des Fördergebietes 1 ist in der Anlage dargestellt. Die nunmehr aus dem Geltungsbereich des Fördergebietes 1 herausgenommenen Teile, die bisher zum Fördergebiet gehörten, sind in dieser Anlage gestrichelt dargestellt. Der Beschluss ist mit der Anlage der neuen Fördergebietsgrenze ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0997/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 03.04.2013 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Vergabe von Planungsleistungen: Erschließungsstraße ehemalige Schule im Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr | V/STR/65/0995/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||