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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 26.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 03.04.2013  
BAU1/0033/13  
Ö 5  
Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2013 in der Stadt Zeitz  
V/STR/32/0992/13  
Ö 6  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0993/13  
Ö 7  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie dem Flurstück 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0994/13  
Ö 8  
Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0996/13  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0997/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

?         Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.

?         Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

   
    26.06.2013 - Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.
  • Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    27.06.2013 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.
  • Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    04.07.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.
  • Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    11.07.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 17 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0997/13   
    Der Oberbürgermeister, Herr Dr

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt folgende Anmerkung seitens der Verwaltung:

In der Begründung wird folgender Satz gestrichen: Dieser Abschnitt soll im Bebauungsplan als öffentliche Straße festgesetzt werden.

Im Beschlusstext  wird der Punkt ….Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße“ gestrichen.

 

Nach einer kurzen Diskussion stellt Herr Buzalski (1. Stellvertreter des Vorsitzenden und Vorsitzender des Bauausschusses) den Antrag:

Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.

 

In der Gegenrede wird vom Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze und dem Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, Herrn Immisch, die Gründe dargelegt, dass dieser Aufstellungsbeschluss entscheidungsreif sei.

 

Abstimmung über den Antrag von Herrn Buzalski, der lautet:

Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

  5

Nein-Stimmen:

29

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 

Beschluss mit der Änderung:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0997/1107/13:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

?         Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 10  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 11  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 12  
Allgemeine Anfragen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 03.04.2013    
N 15     Vergabe von Planungsleistungen: Erschließungsstraße ehemalige Schule im Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr   V/STR/65/0995/13  
N 16     Informationen aus den Fachbereichen    
N 17     Allgemeine Anfragen    
N 18     Schließung der Sitzung