Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 04.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 30.05.2013  
HAU1/0038/13  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 10.06.2013 zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 [Gemeinsame Sitzung mit dem Finanzausschuss]  
Enthält Anlagen
V/STR/20/1004/13  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0993/13  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0997/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

?         Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.

?         Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

   
    26.06.2013 - Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.
  • Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    27.06.2013 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.
  • Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    04.07.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.
  • Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    11.07.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 17 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0997/13   
    Der Oberbürgermeister, Herr Dr

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt folgende Anmerkung seitens der Verwaltung:

In der Begründung wird folgender Satz gestrichen: Dieser Abschnitt soll im Bebauungsplan als öffentliche Straße festgesetzt werden.

Im Beschlusstext  wird der Punkt ….Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße“ gestrichen.

 

Nach einer kurzen Diskussion stellt Herr Buzalski (1. Stellvertreter des Vorsitzenden und Vorsitzender des Bauausschusses) den Antrag:

Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.

 

In der Gegenrede wird vom Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze und dem Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, Herrn Immisch, die Gründe dargelegt, dass dieser Aufstellungsbeschluss entscheidungsreif sei.

 

Abstimmung über den Antrag von Herrn Buzalski, der lautet:

Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

  5

Nein-Stimmen:

29

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 

Beschluss mit der Änderung:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0997/1107/13:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

?         Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie dem Flurstück 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0994/13  
Ö 10  
Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Enthält Anlagen
V/STR/65/0996/13  
Ö 11  
Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2013 in der Stadt Zeitz  
V/STR/32/0992/13  
Ö 12  
Beitritt Verein "Klosterlandschaften" ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  
V/STR/STR/0987/13  
Ö 13  
Allgemeine Anfragen      
N 14     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 15     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 30.05.2013    
N 16     Vergabe von Planungsleistungen: Erschließungsstraße ehemalige Schule im Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr   V/STR/65/0995/13  
N 17     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/1006/13  
N 18     Grundstücksangelegenheit   V/STR/65/1009/13  
N 19     Allgemeine Anfragen    
N 20     Schließung der Sitzung