Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 30.05.2013 | HAU1/0038/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 10.06.2013 zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 [Gemeinsame Sitzung mit dem Finanzausschuss] | V/STR/20/1004/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0993/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0997/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie dem Flurstück 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0994/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0996/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2013 in der Stadt Zeitz | V/STR/32/0992/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am
08. Dezember 2013,
15. Dezember 2013 und
22.Dezember 2013
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 15. Dezember 2013 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
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26.06.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am
08. Dezember 2013,
15. Dezember 2013 und
22.Dezember 2013
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 15. Dezember 2013 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
Abstimmungsergebnis:
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04.07.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am
08. Dezember 2013,
15. Dezember 2013 und
22.Dezember 2013
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 15. Dezember 2013 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse. Abstimmungsergebnis:
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11.07.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/32/0992/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Brunn (Fraktion Die Linke.) stellt den Antrag: Im Beschlusstext ist folgender Satz zu streichen: Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 15. Dezember 2013 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Abstimmung über den Antrag:
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmung über den vorliegenden Beschluss. Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/32/0992/1107/13: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am
08. Dezember 2013,
15. Dezember 2013 und
22.Dezember 2013
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 15. Dezember 2013 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 12 | Beitritt Verein "Klosterlandschaften" ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/0987/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 30.05.2013 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Vergabe von Planungsleistungen: Erschließungsstraße ehemalige Schule im Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr | V/STR/65/0995/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | V/STR/63/1006/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 18 | Grundstücksangelegenheit | V/STR/65/1009/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 19 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 20 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||