Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 30.10.2013 | HAU1/0041/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Information zum aktuellen Stand der Haushaltsplanung 2014 ausgearbeitet von: Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen | V/STR/20/1108/13 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz | V/STR/40/1094/13 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Ausbau der Tröglitzer Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | V/STR/65/1078/13 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 67 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" | V/STR/65/1082/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise).
Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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20.11.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise).
Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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21.11.2013 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise). Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt. Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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05.12.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:
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12.12.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 14 - zurückgezogen | |||||||||||||||||||
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Ö 10 | Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet innerhalb der Gemarkung Zeitz und Gemarkung Zangenberg | V/STR/OB/1102/13 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet innerhalb der Gemarkung Kayna, Gemarkung Geußnitz und Gemarkung Würchwitz | V/STR/OB/1103/13 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Bekenntnis der Stadt Zeitz zur Modellregion des Landes Sachsen-Anhalt bei der Entwicklung von Altstandorten der Stadt Zeitz | V/STR/OB/1112/13 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Benennung von Straßen | V/STR/32/1107/13 | |||||||||||||||||
Ö 14 | 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz | V/STR/STR/1062/13 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Grabmal von Delbrück ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/1030/13 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Schaffung eines Bürgersteigs von der Stadt Zeitz zum OT Theißen ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/1033/13 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Beitritt der Stadt Zeitz "Verein Klosterlandschaften" ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/1034/13 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 19 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 20 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 15.10.2013 und 30.10.2013 | ||||||||||||||||||
N 21 | Beratung des Hochwasserausschusses zu Hochwassermaßnahmen: | ||||||||||||||||||
N 21.1 | Aktualisierung Maßnahmeplan | ||||||||||||||||||
N 21.2 | Vergabe Planungsleistungen Außenanlage Kita "Kleine Strolche" | ||||||||||||||||||
N 21.3 | Vorstellung Vorentwurf Planung Außenanlagen Grundschule Elstervorstadt/Kita Musikus (mdl. durch Planungsbüro KBP Bauingenieure Barthel Woggon Partnerschaft Dipl.-Ing. Vogler) | ||||||||||||||||||
N 22 | Zustimmung zum Abschluss Pachtvertrag "Rossner-Park" mit den Grundstückseigentümern | V/STR/65/1093/13 | |||||||||||||||||
N 23 | Beendigung der Geschäftstätigkeit des Vereins "Auf Messers Schneide-Zeitz 2014 e.V." | V/STR/OB/1111/13 | |||||||||||||||||
N 24 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 25 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Protokoll 15-10-2013 (110 KB) |