Tagesordnung - 43. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 1.1 | Verpflichtung einer neuen Stadträtin | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2013 | STR/0007/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Information zum aktuellen Stand der Haushaltsplanung 2014 ausgearbeitet von: Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen | V/STR/20/1108/13 | |||||||||||||||||
Ö 10 | 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz | V/STR/STR/1062/13 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet innerhalb der Gemarkung Kayna, Gemarkung Geußnitz und Gemarkung Würchwitz | V/STR/OB/1103/13 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet innerhalb der Gemarkung Zeitz und Gemarkung Zangenberg | V/STR/OB/1102/13 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz | V/STR/40/1094/13 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 67 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" | V/STR/65/1082/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise).
Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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20.11.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise).
Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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21.11.2013 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise). Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt. Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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05.12.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:
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12.12.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 14 - zurückgezogen | |||||||||||||||||||
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Ö 15 | Ausbau der Tröglitzer Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | V/STR/65/1078/13 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Bekenntnis der Stadt Zeitz zur Modellregion des Landes Sachsen-Anhalt bei der Entwicklung von Altstandorten der Stadt Zeitz | V/STR/OB/1112/13 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Benennung von Straßen | V/STR/32/1107/13 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Schaffung eines Bürgersteigs von der Stadt Zeitz zum OT Theißen ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/1033/13 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Beitritt der Stadt Zeitz "Verein Klosterlandschaften" ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/1034/13 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Grabmal von Delbrück ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/1030/13 | |||||||||||||||||
Ö 21 | Schaffung einer Freisitzfläche vor dem Hotel "Drei Schwäne" am Beispiel der Fläche vor dem Haupteingang des Rathauses - Ü b e r w e i s u n g s v o r l a g e - | V/STR/STR/1089/13 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Änderung des Logos des Theaters Capitol - Krone in gelb - - Ü b e r w e i s u n g s v o r l a g e - | V/STR/STR/1087/13 | |||||||||||||||||
Ö 23 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 24 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 25 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2013 | ||||||||||||||||||
N 26 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 27 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 28 | Zustimmung zum Abschluss Pachtvertrag "Rossner-Park" mit den Grundstückseigentümern | V/STR/65/1093/13 | |||||||||||||||||
N 29 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 30 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||