Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 26.11.2013 | GEU/0051/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP-Entwurf) | V/STR/65/1113/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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16.12.2013 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 7 - an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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17.12.2013 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Herr Beer: - Was kostet Erstellung des neuen FNP? - Wieso darf kalte Enteignung vorgenommen werden – welche Gesetzesgrundlage - Es wurden aus den 90iger Jahren keine Änderungen und Bereinigungen in den Planwerk vorgenommen, z. B. Flurbereinigung Nonnewitz – Pirkau. - Zugesicherte Auskünfte wurden bisher nicht gegeben Herr Beer bemängelt die fachliche Kompetenz von Herrn Villiers und mangelnde Auskunftsbereitschaft Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
- somit ist der Beschluss abgelehnt |
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13.01.2014 - Ortschaftsrat Kayna | |||||||||||||||||||
Ö 8 - | |||||||||||||||||||
14.01.2014 - Ortschaftsrat Würchwitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Villiers: - stellt nochmals den Entwurf des Flächennutzungsplanes vor. Suxdorf wird nicht mehr als Splittersiedlung betrachtet, Stockhausen aber weiterhin. Vom Ortschaftsrat sollte für Stockhausen kurzfristig eine Außenbereichssatzung wie die Ortschaft Geußnitz dies für den Ortsteil Steinbrüchen getan hat, beschlossen werden. Herr Villiers wird beauftragt, diese Außenbereichssatzung auszuarbeiten.
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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15.01.2014 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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23.01.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis:
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29.01.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1113/13 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/1113/2901/14: Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 9 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.11.2013 | ||||||||||||||||||
N 10 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 11 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||