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Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 07.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017  
HAU1/0033/17  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Ö 6  
Bürgerfragestunde      
Ö 7  
Beteiligungsbericht 2018  
Enthält Anlagen
VI/STR/OB/0594/17  
Ö 8  
Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0603/17  
Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0557/17  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 1.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg“ der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Verfahrensvermerk  als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2).

 

  • Die Begründung (Anlage 3) des Bebauungsplanes Nr. 73 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    23.05.2017 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 1.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg“ der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Verfahrensvermerk  als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2).
  • Die Begründung (Anlage 3) des Bebauungsplanes Nr. 73 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    16.08.2017 - Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 1.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg“ der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Verfahrensvermerk  als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2).

 

  • Die Begründung (Anlage 3) des Bebauungsplanes Nr. 73 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    07.09.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 1.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg“ der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Verfahrensvermerk  als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2).
  • Die Begründung (Anlage 3) des Bebauungsplanes Nr. 73 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    14.09.2017 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0557/17   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0557/1409/17:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 1.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg“ der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Verfahrensvermerk  als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2).

 

  • Die Begründung (Anlage 3) des Bebauungsplanes Nr. 73 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 10  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0580/17  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0584/17  
Ö 12  
Ausbau des Steinsgrabens in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0576/17  
Ö 13  
Vertretung Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH  
VI/STR/OB/0578/17  
Ö 14  
Besetzung Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb GmbH - Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz an die Gesellschafterversammlung  
VI/STR/OB/0596/17  
Ö 15  
Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - SSBZ GmbH  
VI/STR/STR/0575/17  
Ö 16  
Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - Wohnungsbaugesellschaft mbH  
VI/STR/STR/0574/17  
Ö 17  
Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2018  
VI/STR/10/0608/17  
Ö 18  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 19     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 20     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017    
N 21     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0581/17  
N 22     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0588/17  
N 23     Mitteilung über Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz   VI/STR/63/0607/17  
N 24     Allgemeine Anfragen und Informationen    
N 25     Schließung der Sitzung