Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Bezeichnung: |
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses |
Gremium: |
Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
Datum: |
Do, 07.12.2017 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
17:00 - 18:20 |
Raum: |
Friedenssaal |
Ort: |
Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 19.10.2017 |
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HAU1/0030/17 |
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Ö 5 |
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Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses |
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Ö 6 |
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Bürgerfragestunde |
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Ö 7 |
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Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung) |
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VI/STR/32/0627/17 |
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Ö 8 |
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1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (1. Änderung Entschädigungssatzung Feuerwehr) |
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VI/STR/32/0632/17 |
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Ö 9 |
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Berufung Ortswehrleiter |
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VI/STR/32/0654/17 |
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Ö 10 |
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Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 78 zur Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße in Zeitz |
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VI/STR/65/0640/17 |
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VORLAGE |
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- Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Tröglitzer Straße Ecke An der Molkerei in der Gemarkung Zeitz, Flur 72, Flurstücke 89, 383, 384, 2781/83 und 3199/90 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 78 „Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein vom ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße auf eine Geschossfläche von ca. 1.200 m² und Sicherung der Freiflächen zur Einhaltung der GRZ. Damit soll der Standort neu geordnet und unter den Gesichtspunkten heutiger Anforderungen an das Einkaufsverhalten und die Zielsetzungen der Betreiber der Lebensmittelmärkte angepasst werden. Es ist das Ziel den bestehenden Markt an seinem Standort zu binden und zu festigen, da dieser ein wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung ist, auch im Sinne der Stadt Zeitz.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten, sowie Stellungnahmen dazu abzugeben.
- Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
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15.11.2017 - Bauausschuss |
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Ö 9 - abgelehnt |
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Beschluss: - Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Tröglitzer Straße Ecke An der Molkerei in der Gemarkung Zeitz, Flur 72, Flurstücke 89, 383, 384, 2781/83 und 3199/90 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 78 „Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein vom ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße auf eine Geschossfläche von ca. 1.200 m² und Sicherung der Freiflächen zur Einhaltung der GRZ. Damit soll der Standort neu geordnet und unter den Gesichtspunkten heutiger Anforderungen an das Einkaufsverhalten und die Zielsetzungen der Betreiber der Lebensmittelmärkte angepasst werden. Es ist das Ziel den bestehenden Markt an seinem Standort zu binden und zu festigen, da dieser ein wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung ist, auch im Sinne der Stadt Zeitz.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten, sowie Stellungnahmen dazu abzugeben.
- Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 7 | Ja-Stimmen: | 2 | Nein-Stimmen: | 2 | Stimmenthaltungen: | 3 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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14.12.2017 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 18 - zurückgezogen |
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Ö 11 |
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Vertretung der Stadt Zeitz in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH |
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VI/STR/OB/0642/17 |
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Ö 12 |
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Benennung der Fußgängerbrücke über den Wendischen Berg in "Eduard-Tretrop-Brücke"
Antrag: Fraktion Freie Wähler |
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VI/STR/STR/0625/17 |
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Ö 13 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 14 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 15 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 19.10.2017 |
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N 16 |
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Vergabe Planungsleistungen |
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VI/STR/65/0637/17 |
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N 17 |
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Vergabe von Planungsleistungen |
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VI/STR/65/0639/17 |
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N 18 |
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Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle |
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VI/STR/63/0661/17 |
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N 19 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 20 |
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Schließung der Sitzung |
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