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Tagesordnung - Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2018  
STR/0047/18  
Ö 5  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 19.11.2018  
STR/0058/18  
Ö 6  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 9  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 10  
Berufung Ortswehrleiter  
VI/STR/32/0864/18  
Ö 11  
Verkaufsoffene Sonntage 2019  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0866/18  
Ö 12  
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Kreditaufnahme von 381.200 Euro  
Enthält Anlagen
VI/STR/OB/0873/18  
Ö 13  
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung der Gewerbesteuerumlage  
VI/STR/40/0859/18  
Ö 14  
Vertretung der Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach  
VI/STR/BM/0845/18  
Ö 15  
Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH  
VI/STR/OB/0865/18  
Ö 16  
Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Tourist-Information der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0840/18  
Ö 17  
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz (Verwaltungskostensatzung)  
Enthält Anlagen
VI/STR/10/0807/18  
Ö 18  
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/75/0850/18  
Ö 19  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau" der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0858/18  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4b) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlagen 6 u. 6.1) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
   
    21.11.2018 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4b) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlagen 6 u. 6.1) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    29.11.2018 - Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4b) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlagen 6 u. 6.1) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis Bauausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis Haupt- und Wirtschaftsausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Herr Thieme bedankt sich bei den Mitgliedern des Bauausschusses.

Diese verlassen damit die Beratung.

   
    29.11.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4b) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlagen 6 u. 6.1) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis Bauausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis Haupt- und Wirtschaftsausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Herr Thieme bedankt sich bei den Mitgliedern des Bauausschusses.

Diese verlassen damit die Beratung.

   
    06.12.2018 - Stadtrat Zeitz
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschluss-Nummer: VI/STR/65/0858/18

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4b) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlagen 6 u. 6.1) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 20  
Antrag zur Verleihung des Namenszusatzes "Zeitz - Stadt der Kinderwagen" Antrag: Fraktion Die Linke.  
VI/STR/10/0867/18  
Ö 21  
Schaffung von jeweils einer Hausmeisterstelle an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz Antrag: Fraktion Die Linke.  
Enthält Anlagen
VI/STR/STR/0872/18  
Ö 22  
Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 23     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 24     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2018    
N 25     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 26     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 27     Ernennung Ehrenbürger   VI/STR/40/0843/18  
N 28     Eintragung der Sonja-und-Helene-Sutter-Stiftung in die Tabelle der Stiftungen im "Goldenen Buch" der Stadt Zeitz Antrag: Fraktion B90/Die Grünen/FDP   VI/STR/STR/0832/18  
N 29     Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
N 30     Schließung der Sitzung