Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 21.01.2019 | BIA1/0037/19 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Aufstellung eines Gedenksteines im Ernst-Thälmann-Stadion Zeitz | VI/STR/40/0910/19 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis | VI/STR/40/0905/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
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11.03.2019 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Für die Fraktion Die Linke. stellt Frau Reinhardt folgenden geänderten Beschlussantrag, der in der weiteren Beratungsfolge zu beachten ist:
Beschluss:
1) Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.
In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
3) Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtent-wicklung und 4. Bildungscampus zu streichen. Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:
Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.
Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.
Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem
Abstimmungsergebnis:
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21.03.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss:
1) Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.
In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
3) Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen. Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:
Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.
Der Schulstandort Schillerstraße, ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.
Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem
Abstimmungsergebnis:
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28.03.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/40/0905/19 | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/40/0905/2803/19:
Der Grundsatzbeschluss entfaltet seine Wirkung ausschließlich im Zusammenhang mit einer beidseitigen auszuverhandelnden Vereinbarung.
In dieser Vereinbarung ist aus Sicht der Stadt Zeitz mindestens Folgendes zu regeln:
Ebenfalls sind in der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.
Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt: Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.
Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.
Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem
Abstimmungsergebnis geänderter Beschluss:
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Ö 8 | Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur | VI/STR/40/0918/19 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Aufhebung Sperrvermerk für Auszahlungen im Finanzhaushalt | VI/STR/40/0920/19 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Informationen aus dem FB Soziales Zeitz und dem SG Kultur und Tourismus | ||||||||||||||||||
Ö 11 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 12 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 13 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 21.01.2019 | ||||||||||||||||||
N 14 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 15 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||