Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
Datum: Mo, 11.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 21.01.2019  
BIA1/0037/19  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport      
Ö 6  
Aufstellung eines Gedenksteines im Ernst-Thälmann-Stadion Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0910/19  
Ö 7  
Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis  
VI/STR/40/0905/19  
    VORLAGE
   
  1. Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.


In dieser Vereinbarung sind mindestens folgende Kriterien zu regeln:

  • Verkauf des Grundstückes und der Gebäude der Sekundarschule Am Schwanenteich,
  • Vorlage eines Mietvertrages zur Nutzung des Gebäudeteils der Sekundarschule III einschließlich der Regelung der anteiligen Kostenübernahme durch den BLK und der Gewährleistung der Turnhallen- bzw. Sportanlagennutzung lt. abgestimmtem Belegungsplan
  • Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK,
  • Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Sekundarschulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.
     
  1. Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
  • Anhörung des Stadtschülerrates gem. § 52 SchulG LSA
  • Anhörung des Stadtelternrates gem. § 62 SchulG LSA
  • Mitbestimmungsrecht des Personalrates gem. § 67 PersVG LSA
   
    11.03.2019 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Für die Fraktion Die Linke. stellt Frau Reinhardt folgenden geänderten Beschlussantrag,      der in der weiteren Beratungsfolge zu beachten ist:

 

Beschluss:

 

1)      Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.

 

In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:

 

  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule am Schwanenteich;
  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule III und der Grundschule Schillerstraße,
  • Vorlage eines Mietvertrages mit der Stadt Zeitz zur Nutzung der Grundschule Schillerstraße;
  • Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK unter Gewährleistung der Gruppierungen / Stufungen zum Zeitpunkt der Übertragung;
  • Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.

 

2)      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3)      Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:

 

  • Anhörung des Stadtschülerrates
  • Anhörung des Stadtelternrates
  • Mitbestimmung des Personalrates

 

In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtent-wicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.

Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:

 

Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.

 

Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.

 

Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem

 

  • einen vermeintlichen Sanierungsstau mittel- und langfristig in der Schillerstraße verhindern und die Förderwürdigkeit des Standortes mittel- und langfristig erhalten:
  • lange Schulwege und dadurch mehr Bustransporte vermeiden,
  • das gewachsene soziale Mikromilieu im Stadtbezirk erhalten!

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    21.03.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss:

 

1)      Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.

 

In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:

 

  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule am Schwanenteich;
  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule III und der Grundschule Schillerstraße,
  • Vorlage eines Mietvertrages mit der Stadt Zeitz zur Nutzung der Grundschule Schillerstraße;
  • Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK unter Gewährleistung der Gruppierungen / Stufungen zum Zeitpunkt der Übertragung;
  • Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.

 

2)      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3)      Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:

 

  • Anhörung des Stadtschülerrates
  • Anhörung des Stadtelternrates
  • Mitbestimmung des Personalrates

 

In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.

Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:

 

Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.

 

Der Schulstandort Schillerstraße, ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.

 

Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem

 

  • einen vermeintlichen Sanierungsstau mittel- und langfristig in der Schillerstraße verhindern und die Förderwürdigkeit des Standortes mittel- und langfristig erhalten:
  • lange Schulwege und dadurch mehr Bustransporte vermeiden,
  • das gewachsene soziale Mikromilieu im Stadtbezirk erhalten!
  •  

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    28.03.2019 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/40/0905/19   
   

Geänderter Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/40/0905/2803/19:

  1. Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK.

 

Der Grundsatzbeschluss entfaltet seine Wirkung ausschließlich im Zusammenhang mit einer beidseitigen auszuverhandelnden Vereinbarung.

 

In dieser Vereinbarung ist aus Sicht der Stadt Zeitz mindestens Folgendes zu regeln:

 

  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule am Schwanenteich;
  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule III und der Grundschule Schillerstraße,
  • Vorlage eines Mietvertrages mit der Stadt Zeitz zur Nutzung der Grundschule Schillerstraße;
  • Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK unter Gewährleistung der Gruppierungen / Stufungen zum Zeitpunkt der Übertragung;
  • Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
     
  2. Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
  • Anhörung des Stadtschülerrates gem. § 52 SchulG LSA
  • Anhörung des Stadtelternrates gem. § 62 SchulG LSA
  • Mitbestimmungsrecht des Personalrates gem. § 67 PersVG LSA

 

Ebenfalls sind in der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.

 

Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:

Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.

 

Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.

 

Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem

 

  • einen vermeintlichen Sanierungsstau mittel- und langfristig in der Schillerstraße verhindern und die Förderwürdigkeit des Standortes mittel- und langfristig erhalten:
  • lange Schulwege und dadurch mehr Bustransporte vermeiden,
  • das gewachsene soziale Mikromilieu im Stadtbezirk erhalten!

Abstimmungsergebnis geänderter Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 8  
Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0918/19  
Ö 9  
Aufhebung Sperrvermerk für Auszahlungen im Finanzhaushalt  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0920/19  
Ö 10  
Informationen aus dem FB Soziales Zeitz und dem SG Kultur und Tourismus      
Ö 11  
Allgemeine Anfragen      
N 12     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 13     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 21.01.2019    
N 14     Allgemeine Anfragen    
N 15     Schließung der Sitzung