Tagesordnung - Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Verpflichtung eines neuen Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Verabschiedung und Vorstellung des neuen Geschäftsführers der WBG | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022 | STR/0047/22 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Vorstellung der Planung Neubau Marstall mündlich durch Ing.Büro EWW Gera | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Verkaufsoffene Sonntage 2022 | VII/STR/32/0735/22 | |||||||||||||||||
Ö 10 | 7. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | VII/STR/20/0612/22 | |||||||||||||||||
Ö 11 | 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.2019 | VII/STR/BM/0718/22 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek "Martin Luther" der Stadt Zeitz | VII/STR/40/0652/22 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz | VII/STR/40/0661/22 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Ökologisches Pflegekonzept | VII/STR/65/0654/22 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg – Friedensstraße in Zeitz - | VII/STR/65/0703/22 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - | VII/STR/65/0704/22 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102 - Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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03.11.2022 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102 - Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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10.11.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102 - Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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17.11.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102 - Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 17 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz - | VII/STR/65/0705/22 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - | VII/STR/65/0706/22 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - | VII/STR/65/0712/22 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Fortführung der bestehenden Individualvereinbarung zur Wärmeversorgung (Fernwärme) bis zum 31.12.2034 | VII/STR/65/0708/22 | |||||||||||||||||
Ö 21 | Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz | VII/STR/75/0725/22 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 23 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 24 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022 | ||||||||||||||||||
N 25 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 26 | Künftige Wasserversorgung in den Ortsteilen Döbris, Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Theißen und Würchwitz der Stadt Zeitz | VII/STR/OB/0734/22 | |||||||||||||||||
N 27 | Bericht über die Arbeit des UHV Weiße Elster | ||||||||||||||||||
N 28 | Konzept zur Angleichung der Entgelte der Beschäftigten der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH | VII/STR/65/0700/22 | |||||||||||||||||
N 29 | Aufnahme eines Investitionskredites | VII/STR/20/0724/22 | |||||||||||||||||
N 30 | Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung der Gewerbesteuerumlage | VII/STR/20/0741/22 | |||||||||||||||||
N 31 | Grundsatzentscheidung zur Übertragung der Betriebsführung des Ernst-Thälmann-Stadions an eine noch im Aufbau befindliche gGmbH des 1. FC Zeitz e. V. | VII/STR/BM/0444/21-1 | |||||||||||||||||
N 32 | Ernennung Ehrenbürger | VII/STR/40/0709/22 | |||||||||||||||||
N 33 | Zeitzer Zuckerfest 2023 und 2024 | VII/STR/40/0715/22 | |||||||||||||||||
N 34 | Übertragung der Betriebsführung der Freibäder Kayna und Theißen für die Jahre 2023-25 | VII/STR/40/0717/22 | |||||||||||||||||
N 35 | Gewerbeflächen in der Stadt Zeitz | VII/STR/OB/0714/22 | |||||||||||||||||
N 36 | Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 37 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 38 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 39 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Bericht WP 2023 inkl. Anlagen mit Arbeitsstand 18.10.22 (1123 KB) | |||
2 | Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek -Martin Luther- der Sadt Zeitz (716 KB) | |||
3 | Ausschreibung - Zeitzer Zuckerfest 2022 (672 KB) | |||
4 | Stadtrat_17_11_2022_Anfrage Hr. Krezschmar (52 KB) | |||
5 | Sachstand Bildung Großverband (5 KB) |