Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 09.02.2006, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Nachnutzung Landesgartenschau (mdl.) | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Haushaltsplanung 2006, Budget 610 | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2006 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen (Verfasser : Haushaltswesen) | IV/STR/080/0195/06 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Zeitz für den Konsolidierungszeitraum der Jahre 2005 - 2012 (Verfasser : Haushaltswesen) | IV/STR/080/0117/05 | |||||||||||||||||
Ö 8 | 3. Änderungssatzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) (Verfasser : Ordnungsamt) | IV/STR/032/0169/06 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Aufhebung Beschluss Nr. IV/0198/0206/05 - Zweckvereinbarung zur Übernahme des fließenden Verkehrs (Verfasser : Ordnungsamt) | IV/STR/032/0149/06 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Zugriff auf den noch nicht bestätigten Haushalt 2006 und somit den vorzeitigen Maßnahmebeginn für wichtige Bauvorhaben (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt) | IV/STR/065/0153/06 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Bericht und Maßnahmekatalog zur Korruptionsvorbeugung im Zeitraum 2000 bis 2005 (Verfasser : AG Korruptionsvorbeugung) | IV/STR/014/0135/06 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Beteiligungsbericht 2006 (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt) | IV/STR/080/0182/06 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Integriertes ländliches Entwicklungskonzept für die Region Burgenland-Weißenfels (ILEK) (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr) | IV/STR/080/0181/06 | |||||||||||||||||
Ö 14 | DSK-Sanierungsträgerhonorar (Verfasser : SG Stadtsanierung) | IV/STR/061/0159/06 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Sachstand Überarbeitung Stadtentwicklungskonzept (SEK) (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0062/05 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0098/05 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Ausbau der Pestalozzistraße Zangenberg (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0151/06 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemalige Fleischerei - (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0147/06 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 (4) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) wird die Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Abrundungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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15.02.2006 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 (4) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) wird die Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Abrundungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmung: Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0 |
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02.03.2006 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 18 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 (4) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) wird die Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Abrundungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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09.03.2006 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 21 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 (4) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) wird die Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Abrundungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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27.04.2006 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 5.1.1 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/061/0147/2704/06: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 (4) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) wird die Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Abrundungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 30 Ja-Stimmen: 30 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
zu Top 5.1.1
Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“IV/STR/061/0098/05
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/061/0098/2704/06: Der Stadtrat beschließt: Das Vorwort der Vorlage wird beachtet. Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum einfachen Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
Aufgrund des § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 1818) wird der einfache Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung beschlossen.
Die Begründung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt. Es wurde von den Regelungen des § 244 (2) BauGB Gebrauch gemacht.
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 30 Ja-Stimmen: 28 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
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Ö 19 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 20 | Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung | ||||||||||||||||||
N 21 | Änderungen von Ansprüchen der Stadt Zeitz | IV/STR/020/0177/06 | |||||||||||||||||
N 22 | Vergabe Baumaßnahmen am Objekt Albrechtsches Palais Außenanlage 2. und 3. Bauabschnitt (Verfasser : SG Stadtsanierung Verfasser 2: Urban Center) | IV/STR/OBM/0190/06 | |||||||||||||||||
N 23 | Vergabe - Lieferung eines Einsatzleitwagens ELW 1 für die Feuerwehr (Verfasser : Bauordnungsamt Verfasser 2: Zentrale Vergabestelle Verfasser 3: SG Feuerwehr/Zivil- und Katastrophenschutz) | IV/STR/063/0140/06 | |||||||||||||||||
N 24 | Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes einschließlich der Vergabe an ein externes Büro (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0179/06 | |||||||||||||||||
N 25 | Personalangelegenheit - Höhergruppierung Sb Bibliothek (Verfasser : Hauptamt Verfasser 2: Sg Personal) | IV/STR/010/0174/06 | |||||||||||||||||
N 26 | Personalangelegenheit - Einstellung eines/einer Fachangestellten für Bäderbetriebe (Verfasser : Hauptamt Verfasser 2: SG Personal) | IV/STR/010/0186/06 | |||||||||||||||||
N 27 | Personalangelegenheit - Externe Stellenausschreibung zur befristeten Einstellung eines Absolventen/einer Absolventin der Hochschule Harz (Verfasser : Hauptamt Verfasser 2: SG Personal) | IV/STR/010/0172/06 | |||||||||||||||||
N 28 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
Ö 29 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 30 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||