Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 09.02.2006, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||
Ö 4 | Nachnutzung Landesgartenschau (mdl.) | ||||||
Ö 5 | Haushaltsplanung 2006, Budget 610 | ||||||
Ö 6 | Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2006 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen (Verfasser : Haushaltswesen) | IV/STR/080/0195/06 | |||||
Ö 7 | Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Zeitz für den Konsolidierungszeitraum der Jahre 2005 - 2012 (Verfasser : Haushaltswesen) | IV/STR/080/0117/05 | |||||
Ö 8 | 3. Änderungssatzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) (Verfasser : Ordnungsamt) | IV/STR/032/0169/06 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2006 die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung –
3. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz vom 16.12.1999 - Straßenreinigungsgebührensatzung -
PräambelAuf Grund der §§ 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), § 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 09.03.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1§ 1 (1) Grundsatz der Gebührenerhebung und Entstehung der Gebührenpflicht erhält folgende Fassung:
Die Stadt Zeitz erhebt Gebühren für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung im Anschlussgebiet gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung.
Artikel 2§ 6 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:
Reinigungsklasse A 1Fußgängerzone Flächenreinigung (Reinigung 3x wöchentlich) 14,64 €
Reinigungsklasse A 2überwiegend Durchgangs- und Geschäftsverkehr (Reinigung 3x wöchentlich) 7,32 €
Reinigungsklasse BDurchgangs- und Ortsverkehr (Reinigung 1x wöchentlich) 2,40 €
Reinigungsklasse C 1Orts- und Anliegerverkehr (Reinigung 1x14-täglich) 1,20 €
Reinigungsklasse C 2 0,00 €In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.
Artikel 3
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.
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16.02.2006 - Ordnungsausschuss | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2006 die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung –
3. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz vom 16.12.1999 - Straßenreinigungsgebührensatzung -
PräambelAuf Grund der §§ 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), § 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 09.03.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1§ 1 (1) Grundsatz der Gebührenerhebung und Entstehung der Gebührenpflicht erhält folgende Fassung:
Die Stadt Zeitz erhebt Gebühren für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung im Anschlussgebiet gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung.
Artikel 2§ 6 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:
Reinigungsklasse A 1Fußgängerzone Flächenreinigung (Reinigung 3x wöchentlich) 14,64 €
Reinigungsklasse A 2überwiegend Durchgangs- und Geschäftsverkehr (Reinigung 3x wöchentlich) 7,32 €
Reinigungsklasse BDurchgangs- und Ortsverkehr (Reinigung 1x wöchentlich) 2,40 €
Reinigungsklasse C 1Orts- und Anliegerverkehr (Reinigung 1x14-täglich) 1,20 €
Reinigungsklasse C 2 0,00 €In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.
Artikel 3
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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28.02.2006 - Finanzausschuss | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2006 die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung –
3. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz vom 16.12.1999 - Straßenreinigungsgebührensatzung -
PräambelAuf Grund der §§ 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), § 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 09.03.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1§ 1 (1) Grundsatz der Gebührenerhebung und Entstehung der Gebührenpflicht erhält folgende Fassung:
Die Stadt Zeitz erhebt Gebühren für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung im Anschlussgebiet gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung.
Artikel 2§ 6 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:
Reinigungsklasse A 1Fußgängerzone Flächenreinigung (Reinigung 3x wöchentlich) 14,64 €
Reinigungsklasse A 2überwiegend Durchgangs- und Geschäftsverkehr (Reinigung 3x wöchentlich) 7,32 €
Reinigungsklasse BDurchgangs- und Ortsverkehr (Reinigung 1x wöchentlich) 2,40 €
Reinigungsklasse C 1Orts- und Anliegerverkehr (Reinigung 1x14-täglich) 1,20 €
Reinigungsklasse C 2 0,00 €In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.
Artikel 3
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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02.03.2006 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2006 die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung –
3. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz vom 16.12.1999 - Straßenreinigungsgebührensatzung -
PräambelAuf Grund der §§ 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), § 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 09.03.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1§ 1 (1) Grundsatz der Gebührenerhebung und Entstehung der Gebührenpflicht erhält folgende Fassung:
Die Stadt Zeitz erhebt Gebühren für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung im Anschlussgebiet gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung.
Artikel 2§ 6 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:
Reinigungsklasse A 1Fußgängerzone Flächenreinigung (Reinigung 3x wöchentlich) 14,64 €
Reinigungsklasse A 2überwiegend Durchgangs- und Geschäftsverkehr (Reinigung 3x wöchentlich) 7,32 €
Reinigungsklasse BDurchgangs- und Ortsverkehr (Reinigung 1x wöchentlich) 2,40 €
Reinigungsklasse C 1Orts- und Anliegerverkehr (Reinigung 1x14-täglich) 1,20 €
Reinigungsklasse C 2 0,00 €In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.
Artikel 3
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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09.03.2006 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 18 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2006 die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung –
3. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz vom 16.12.1999 - Straßenreinigungsgebührensatzung -
PräambelAuf Grund der §§ 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), § 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 09.03.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1§ 1 (1) Grundsatz der Gebührenerhebung und Entstehung der Gebührenpflicht erhält folgende Fassung:
Die Stadt Zeitz erhebt Gebühren für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung im Anschlussgebiet gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung.
Artikel 2§ 6 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:
Reinigungsklasse A 1Fußgängerzone Flächenreinigung (Reinigung 3x wöchentlich) 14,64 €
Reinigungsklasse A 2überwiegend Durchgangs- und Geschäftsverkehr (Reinigung 3x wöchentlich) 7,32 €
Reinigungsklasse BDurchgangs- und Ortsverkehr (Reinigung 1x wöchentlich) 2,40 €
Reinigungsklasse C 1Orts- und Anliegerverkehr (Reinigung 1x14-täglich) 1,20 €
Reinigungsklasse C 2 0,00 €In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.
Artikel 3
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 37 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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Ö 9 | Aufhebung Beschluss Nr. IV/0198/0206/05 - Zweckvereinbarung zur Übernahme des fließenden Verkehrs (Verfasser : Ordnungsamt) | IV/STR/032/0149/06 | |||||
Ö 10 | Zugriff auf den noch nicht bestätigten Haushalt 2006 und somit den vorzeitigen Maßnahmebeginn für wichtige Bauvorhaben (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt) | IV/STR/065/0153/06 | |||||
Ö 11 | Bericht und Maßnahmekatalog zur Korruptionsvorbeugung im Zeitraum 2000 bis 2005 (Verfasser : AG Korruptionsvorbeugung) | IV/STR/014/0135/06 | |||||
Ö 12 | Beteiligungsbericht 2006 (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt) | IV/STR/080/0182/06 | |||||
Ö 13 | Integriertes ländliches Entwicklungskonzept für die Region Burgenland-Weißenfels (ILEK) (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr) | IV/STR/080/0181/06 | |||||
Ö 14 | DSK-Sanierungsträgerhonorar (Verfasser : SG Stadtsanierung) | IV/STR/061/0159/06 | |||||
Ö 15 | Sachstand Überarbeitung Stadtentwicklungskonzept (SEK) (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0062/05 | |||||
Ö 16 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0098/05 | |||||
Ö 17 | Ausbau der Pestalozzistraße Zangenberg (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0151/06 | |||||
Ö 18 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemalige Fleischerei - (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0147/06 | |||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 20 | Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung | ||||||
N 21 | Änderungen von Ansprüchen der Stadt Zeitz | IV/STR/020/0177/06 | |||||
N 22 | Vergabe Baumaßnahmen am Objekt Albrechtsches Palais Außenanlage 2. und 3. Bauabschnitt (Verfasser : SG Stadtsanierung Verfasser 2: Urban Center) | IV/STR/OBM/0190/06 | |||||
N 23 | Vergabe - Lieferung eines Einsatzleitwagens ELW 1 für die Feuerwehr (Verfasser : Bauordnungsamt Verfasser 2: Zentrale Vergabestelle Verfasser 3: SG Feuerwehr/Zivil- und Katastrophenschutz) | IV/STR/063/0140/06 | |||||
N 24 | Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes einschließlich der Vergabe an ein externes Büro (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0179/06 | |||||
N 25 | Personalangelegenheit - Höhergruppierung Sb Bibliothek (Verfasser : Hauptamt Verfasser 2: Sg Personal) | IV/STR/010/0174/06 | |||||
N 26 | Personalangelegenheit - Einstellung eines/einer Fachangestellten für Bäderbetriebe (Verfasser : Hauptamt Verfasser 2: SG Personal) | IV/STR/010/0186/06 | |||||
N 27 | Personalangelegenheit - Externe Stellenausschreibung zur befristeten Einstellung eines Absolventen/einer Absolventin der Hochschule Harz (Verfasser : Hauptamt Verfasser 2: SG Personal) | IV/STR/010/0172/06 | |||||
N 28 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 29 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Ö 30 | Schließung der Sitzung | ||||||