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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 02.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 09.02.2006, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
Nachnutzung Landesgartenschau (mdl.)      
Ö 5  
Haushaltsplanung 2006, Budget 610      
Ö 6  
Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2006 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen (Verfasser : Haushaltswesen)  
IV/STR/080/0195/06  
Ö 7  
Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Zeitz für den Konsolidierungszeitraum der Jahre 2005 - 2012 (Verfasser : Haushaltswesen)
IV/STR/080/0117/05  
Ö 8  
3. Änderungssatzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) (Verfasser : Ordnungsamt)  
IV/STR/032/0169/06  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2006 die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz                         – Straßenreinigungsgebührensatzung –

 

 

 

3. Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

in der Stadt Zeitz

vom 16.12.1999

-  Straßenreinigungsgebührensatzung  -

 

 

Präambel

Auf Grund der §§ 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), § 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 09.03.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

§ 1 (1) Grundsatz der Gebührenerhebung und Entstehung der Gebührenpflicht

erhält folgende Fassung:

 

Die Stadt Zeitz erhebt Gebühren für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung im Anschlussgebiet gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Artikel 2

§ 6 Gebührenhöhe

erhält folgende Fassung:

 

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:

                                                                                                                                                                                     

Reinigungsklasse A 1

Fußgängerzone Flächenreinigung

(Reinigung 3x wöchentlich)              14,64 €

             

Reinigungsklasse A 2

überwiegend Durchgangs- und

Geschäftsverkehr

(Reinigung 3x wöchentlich)              7,32 €                           

 

Reinigungsklasse B

Durchgangs- und Ortsverkehr

(Reinigung 1x wöchentlich)              2,40 €

             

Reinigungsklasse C 1

Orts- und Anliegerverkehr

(Reinigung 1x14-täglich)              1,20 €                           

 

Reinigungsklasse C 2              0,00 €
             

In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.

 

 

Artikel 3

 

§ 12 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.

 

 

   
    16.02.2006 - Ordnungsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2006 die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz                         – Straßenreinigungsgebührensatzung –

 

 

 

3. Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

in der Stadt Zeitz

vom 16.12.1999

-  Straßenreinigungsgebührensatzung  -

 

 

Präambel

Auf Grund der §§ 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), § 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 09.03.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

§ 1 (1) Grundsatz der Gebührenerhebung und Entstehung der Gebührenpflicht

erhält folgende Fassung:

 

Die Stadt Zeitz erhebt Gebühren für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung im Anschlussgebiet gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Artikel 2

§ 6 Gebührenhöhe

erhält folgende Fassung:

 

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:

                                                                                                                                                                                     

Reinigungsklasse A 1

Fußgängerzone Flächenreinigung

(Reinigung 3x wöchentlich)              14,64 €

             

Reinigungsklasse A 2

überwiegend Durchgangs- und

Geschäftsverkehr

(Reinigung 3x wöchentlich)              7,32 €                           

 

Reinigungsklasse B

Durchgangs- und Ortsverkehr

(Reinigung 1x wöchentlich)              2,40 €

             

Reinigungsklasse C 1

Orts- und Anliegerverkehr

(Reinigung 1x14-täglich)              1,20 €                           

 

Reinigungsklasse C 2              0,00 €
             

In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.

 

 

Artikel 3

 

§ 12 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.

 

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

   
    28.02.2006 - Finanzausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2006 die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz                         – Straßenreinigungsgebührensatzung –

 

 

 

3. Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

in der Stadt Zeitz

vom 16.12.1999

-  Straßenreinigungsgebührensatzung  -

 

 

Präambel

Auf Grund der §§ 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), § 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 09.03.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

§ 1 (1) Grundsatz der Gebührenerhebung und Entstehung der Gebührenpflicht

erhält folgende Fassung:

 

Die Stadt Zeitz erhebt Gebühren für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung im Anschlussgebiet gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Artikel 2

§ 6 Gebührenhöhe

erhält folgende Fassung:

 

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:

                                                                                                                                                                                     

Reinigungsklasse A 1

Fußgängerzone Flächenreinigung

(Reinigung 3x wöchentlich)              14,64 €

             

Reinigungsklasse A 2

überwiegend Durchgangs- und

Geschäftsverkehr

(Reinigung 3x wöchentlich)              7,32 €                           

 

Reinigungsklasse B

Durchgangs- und Ortsverkehr

(Reinigung 1x wöchentlich)              2,40 €

             

Reinigungsklasse C 1

Orts- und Anliegerverkehr

(Reinigung 1x14-täglich)              1,20 €                           

 

Reinigungsklasse C 2              0,00 €
             

In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.

 

 

Artikel 3

 

§ 12 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.

 

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

   
    02.03.2006 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2006 die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz                         – Straßenreinigungsgebührensatzung –

 

 

 

3. Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

in der Stadt Zeitz

vom 16.12.1999

-  Straßenreinigungsgebührensatzung  -

 

 

Präambel

Auf Grund der §§ 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), § 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 09.03.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

§ 1 (1) Grundsatz der Gebührenerhebung und Entstehung der Gebührenpflicht

erhält folgende Fassung:

 

Die Stadt Zeitz erhebt Gebühren für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung im Anschlussgebiet gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Artikel 2

§ 6 Gebührenhöhe

erhält folgende Fassung:

 

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:

                                                                                                                                                                                     

Reinigungsklasse A 1

Fußgängerzone Flächenreinigung

(Reinigung 3x wöchentlich)              14,64 €

             

Reinigungsklasse A 2

überwiegend Durchgangs- und

Geschäftsverkehr

(Reinigung 3x wöchentlich)              7,32 €                           

 

Reinigungsklasse B

Durchgangs- und Ortsverkehr

(Reinigung 1x wöchentlich)              2,40 €

             

Reinigungsklasse C 1

Orts- und Anliegerverkehr

(Reinigung 1x14-täglich)              1,20 €                           

 

Reinigungsklasse C 2              0,00 €
             

In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.

 

 

Artikel 3

 

§ 12 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.

 

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

   
    09.03.2006 - Stadtrat Zeitz
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2006 die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz                         – Straßenreinigungsgebührensatzung –

 

 

 

3. Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

in der Stadt Zeitz

vom 16.12.1999

-  Straßenreinigungsgebührensatzung  -

 

 

Präambel

Auf Grund der §§ 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), § 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 09.03.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

§ 1 (1) Grundsatz der Gebührenerhebung und Entstehung der Gebührenpflicht

erhält folgende Fassung:

 

Die Stadt Zeitz erhebt Gebühren für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung im Anschlussgebiet gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Artikel 2

§ 6 Gebührenhöhe

erhält folgende Fassung:

 

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:

             

Reinigungsklasse A 1

Fußgängerzone Flächenreinigung

(Reinigung 3x wöchentlich) 14,64 €

 

Reinigungsklasse A 2

überwiegend Durchgangs- und

Geschäftsverkehr

(Reinigung 3x wöchentlich) 7,32 €  

 

Reinigungsklasse B

Durchgangs- und Ortsverkehr

(Reinigung 1x wöchentlich) 2,40 €

 

Reinigungsklasse C 1

Orts- und Anliegerverkehr

(Reinigung 1x14-täglich) 1,20 €  

 

Reinigungsklasse C 2 0,00 €
 

In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.

 

 

Artikel 3

 

§ 12 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.

 

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen:     37          Nein-Stimmen:     0          Enthaltungen:     1 

Ö 9  
Aufhebung Beschluss Nr. IV/0198/0206/05 - Zweckvereinbarung zur Übernahme des fließenden Verkehrs (Verfasser : Ordnungsamt)  
IV/STR/032/0149/06  
Ö 10  
Zugriff auf den noch nicht bestätigten Haushalt 2006 und somit den vorzeitigen Maßnahmebeginn für wichtige Bauvorhaben (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt)
IV/STR/065/0153/06  
Ö 11  
Bericht und Maßnahmekatalog zur Korruptionsvorbeugung im Zeitraum 2000 bis 2005 (Verfasser : AG Korruptionsvorbeugung)  
IV/STR/014/0135/06  
Ö 12  
Beteiligungsbericht 2006 (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt)  
IV/STR/080/0182/06  
Ö 13  
Integriertes ländliches Entwicklungskonzept für die Region Burgenland-Weißenfels (ILEK) (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr)  
IV/STR/080/0181/06  
Ö 14  
DSK-Sanierungsträgerhonorar (Verfasser : SG Stadtsanierung)  
IV/STR/061/0159/06  
Ö 15  
Sachstand Überarbeitung Stadtentwicklungskonzept (SEK) (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung)  
IV/STR/061/0062/05  
Ö 16  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung)  
IV/STR/061/0098/05  
Ö 17  
Ausbau der Pestalozzistraße Zangenberg (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung)
IV/STR/061/0151/06  
Ö 18  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemalige Fleischerei - (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung)  
IV/STR/061/0147/06  
Ö 19  
Allgemeine Anfragen      
N 20     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 21     Änderungen von Ansprüchen der Stadt Zeitz   IV/STR/020/0177/06  
N 22     Vergabe Baumaßnahmen am Objekt Albrechtsches Palais Außenanlage 2. und 3. Bauabschnitt (Verfasser : SG Stadtsanierung Verfasser 2: Urban Center)   IV/STR/OBM/0190/06  
N 23     Vergabe - Lieferung eines Einsatzleitwagens ELW 1 für die Feuerwehr (Verfasser : Bauordnungsamt Verfasser 2: Zentrale Vergabestelle Verfasser 3: SG Feuerwehr/Zivil- und Katastrophenschutz)   IV/STR/063/0140/06  
N 24     Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes einschließlich der Vergabe an ein externes Büro (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung)   IV/STR/061/0179/06  
N 25     Personalangelegenheit - Höhergruppierung Sb Bibliothek (Verfasser : Hauptamt Verfasser 2: Sg Personal)   IV/STR/010/0174/06  
N 26     Personalangelegenheit - Einstellung eines/einer Fachangestellten für Bäderbetriebe (Verfasser : Hauptamt Verfasser 2: SG Personal)   IV/STR/010/0186/06  
N 27     Personalangelegenheit - Externe Stellenausschreibung zur befristeten Einstellung eines Absolventen/einer Absolventin der Hochschule Harz (Verfasser : Hauptamt Verfasser 2: SG Personal)   IV/STR/010/0172/06  
N 28     Allgemeine Anfragen    
Ö 29  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 30  
Schließung der Sitzung