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Tagesordnung - Sitzung des Sozialausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Sozialausschusses
Gremium: Sozialausschuss
Datum: Mo, 25.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:10
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung am 07.01.2008, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4     Beauftragung des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz  
IV/STR/10/1157/08  
    VORLAGE
    I

I.        Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der

       Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.

 

II.     Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter

des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten 

Ausschüssen des Stadtrates.
Dieses Rederecht wird in der Hauptsatzung des Stadtrates festgeschrieben.

 

III.   Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des  

Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der

Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird entsprechend ergänzt.

 

   
    25.02.2008 - Sozialausschuss
    Ö 4 - 
   
   
    07.04.2008 - Sozialausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
    Geänderter Beschlusstext:

Geänderter Beschlusstext:

 

I.        Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der

       Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.

 

II.     Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter

des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten 

Ausschüssen des Stadtrates.
Dieses Rederecht wird in der Hauptsatzung des Stadtrates festgeschrieben.

 

III.   Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des  

Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der

Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird entsprechend ergänzt.

 

IV.   Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und

       im Stadtrat zu bestätigen.

 

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlusstext:

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlusstext:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7 

davon anwesend:    6 

Ja-Stimmen:     6

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

   
    29.04.2008 - Finanzausschuss
    Ö 10 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Frau Stückrath gibt bekannt, dass im Sozialausschuss am 07.04.2008 zum vorgelegten Beschlusstext eine Ergänzung beschlossen wurde.

Diese lautet:

„Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen.“ (Abstimmungsergebnis zur Gesamtvorlage: 6:0:0)

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Punkt 4 am heutigen Tag mit zu beraten.

Weiterhin fordert der Finanzausschuss das Hauptamt auf, die notwendigen bzw. formell vorgegebenen Richtlinien an das Rechnungsprüfungsamt nachzumelden.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag des Vorsitzenden:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                            7

davon anwesend:                                                        6

Ja-Stimmen:                                                                      5

Nein-Stimmen:                                                        0

Stimmenthaltungen:                                                        1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:                            0

 

Somit wird der vorliegende Beschlusstext um den Punkt 4 ergänzt und der neue Beschlusstext lautet:

I.        Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der 

       Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.

 

II.     Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter 

des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten 

Ausschüssen des Stadtrates.
Dieses Rederecht wird in der Hauptsatzung des Stadtrates festgeschrieben.

 

III.   Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des  

Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der 

Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird entsprechend ergänzt.

 

IV.   Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und  

       im Stadtrat zu bestätigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zum neuen Beschlusstext:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    6

Ja-Stimmen:     5

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

   
    30.04.2008 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Herr Heller stellt folgenden Antrag:

Herr Heller stellt folgenden Antrag:

Der Hauptausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses an.

Ergänzung: IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen.

Abstimmung über den Antrag:      7   -   0   -   0

 

Beschluss mit Ergänzung:

I.        Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der 

       Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.

 

II.     Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter 

des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten 

Ausschüssen des Stadtrates.
Dieses Rederecht wird in der Hauptsatzung des Stadtrates festgeschrieben.

 

III.   Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des  

Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der 

Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird entsprechend ergänzt.    

 

IV.  Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und 

       im Stadtrat zu bestätigen.   

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7  

davon anwesend:      7  

Ja-Stimmen:       7  

Nein-Stimmen:      0  

Stimmenthaltungen:      0  

von der Abstimmung gemäß      0

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0  

   
    08.05.2008 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - geändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/10/1157/08   
    Frau Kirsten (stellv

Frau Kirsten (stellv. Vorsitzende):

Beantragt wie in den Ausschüssen den Zusatz:

IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen.

Frau Kirsten nennt die Namen:

Ordnungsausschuss und bei Bedarf Hauptausschuss: Frau Regina Krause

Bauausschuss: Frau Ingrid Pröve

Sozialausschuss: Frau Burga Beer

Wirtschaftsförderungsausschuss: Herr Karl-Heinz Falz

 

Abstimmung über den Zusatz:     27    -    3    -    5  (namentlich Herr Dr. Pröve)

 

Herr Gierl stellt den Antrag:

Punkt V: Frau Krause wird beauftragt, die Vertreter der Vertreter bis zum 30. 05. 2008 zu benennen.

 

Abstimmung zu diesem Antrag:    Ja-Stimmen:  mehrheitlich

 

Beschluss mit Ergänzung Punkt IV und V:

I.        Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der 

       Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.

 

II.     Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter 

des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten 

Ausschüssen des Stadtrates.
Dieses Rederecht wird in der Hauptsatzung des Stadtrates festgeschrieben.

 

III.   Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des  

Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der 

Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird entsprechend ergänzt.

 

IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und 

      im Stadtrat zu bestätigen.

      Die Namen sind:

      Ordnungsausschuss und bei Bedarf Hauptausschuss: Frau Regina Krause

      Bauausschuss: Frau Ingrid Pröve

      Sozialausschuss: Frau Burga Beer

      Wirtschaftsförderungsausschuss: Herr Karl-Heinz Falz

 

V.  Frau Krause wird beauftragt, die Vertreter der Vertreter bis zum 30. 05. 2008 zu benennen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:    35  

Ja-Stimmen:     33  

Nein-Stimmen:      0  

Stimmenthaltungen:      2 (namentlich Herr Dr. Pröve)  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0  

Ö 5     Allgemeine Anfragen      
N 6     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 7     Betreuung sozial benachteiligter Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen   IV/STR/40/1167/08  
N 8     Allgemeine Anfragen    
Ö 9     Schließung der Sitzung