Tagesordnung - Sitzung des Sozialausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung am 07.01.2008, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||
Ö 4 | Beauftragung des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz | IV/STR/10/1157/08 | |||||
VORLAGE | |||||||
I. Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.
II. Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten Ausschüssen des Stadtrates.
III. Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
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25.02.2008 - Sozialausschuss | |||||||
Ö 4 - | |||||||
07.04.2008 - Sozialausschuss | |||||||
Ö 4 - geändert beschlossen | |||||||
Geänderter Beschlusstext:
I. Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.
II. Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten Ausschüssen des Stadtrates.
III. Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlusstext: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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29.04.2008 - Finanzausschuss | |||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||
Frau Stückrath gibt bekannt, dass im Sozialausschuss am 07.04.2008 zum vorgelegten Beschlusstext eine Ergänzung beschlossen wurde. Diese lautet: „Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen.“ (Abstimmungsergebnis zur Gesamtvorlage: 6:0:0)
Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Punkt 4 am heutigen Tag mit zu beraten. Weiterhin fordert der Finanzausschuss das Hauptamt auf, die notwendigen bzw. formell vorgegebenen Richtlinien an das Rechnungsprüfungsamt nachzumelden.
Abstimmungsergebnis zum Antrag des Vorsitzenden: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 6 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Somit wird der vorliegende Beschlusstext um den Punkt 4 ergänzt und der neue Beschlusstext lautet: I. Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.
II. Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten Ausschüssen des Stadtrates.
III. Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis zum neuen Beschlusstext: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 6 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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30.04.2008 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Herr Heller stellt folgenden Antrag: Der Hauptausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses an. Ergänzung: IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen. Abstimmung über den Antrag: 7 - 0 - 0
Beschluss mit Ergänzung: I. Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.
II. Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten Ausschüssen des Stadtrates.
III. Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß 0 § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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08.05.2008 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 15 - geändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/10/1157/08 | |||||||
Frau Kirsten (stellv. Vorsitzende): Beantragt wie in den Ausschüssen den Zusatz: IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen. Frau Kirsten nennt die Namen: Ordnungsausschuss und bei Bedarf Hauptausschuss: Frau Regina Krause Bauausschuss: Frau Ingrid Pröve Sozialausschuss: Frau Burga Beer Wirtschaftsförderungsausschuss: Herr Karl-Heinz Falz
Abstimmung über den Zusatz: 27 - 3 - 5 (namentlich Herr Dr. Pröve)
Herr Gierl stellt den Antrag: Punkt V: Frau Krause wird beauftragt, die Vertreter der Vertreter bis zum 30. 05. 2008 zu benennen.
Abstimmung zu diesem Antrag: Ja-Stimmen: mehrheitlich
Beschluss mit Ergänzung Punkt IV und V: I. Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.
II. Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten Ausschüssen des Stadtrates.
III. Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen. Die Namen sind: Ordnungsausschuss und bei Bedarf Hauptausschuss: Frau Regina Krause Bauausschuss: Frau Ingrid Pröve Sozialausschuss: Frau Burga Beer Wirtschaftsförderungsausschuss: Herr Karl-Heinz Falz
V. Frau Krause wird beauftragt, die Vertreter der Vertreter bis zum 30. 05. 2008 zu benennen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 35 Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2 (namentlich Herr Dr. Pröve) von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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Ö 5 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 6 | Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung | ||||||
N 7 | Betreuung sozial benachteiligter Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen | IV/STR/40/1167/08 | |||||
N 8 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 9 | Schließung der Sitzung | ||||||