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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 22.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: B i t t e b e a c h t e n !
Ort: Treffpunkt Eingang Ernst-Thälmann-Stadion, weiter ca. 17.30 Uhr im Gewandhaus, Raum 308, Altmarkt 16, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 24.09.08, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-1 "Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleunigten Verfahren  
IV/STR/61/1503/08  
Ö 5  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 der Stadt Zeitz "Mischgebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor-Arnold-Promenade"  
IV/STR/61/1499/08  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der

Gemarkung Zeitz:

Flur 72:

Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 73:

Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 8:

Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

 

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der  Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

3.

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann  entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind.

 

4.

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435)

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.

Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet.  Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung  Rechnung getragen werden.

 

 

   
    22.10.2008 - Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der

Gemarkung Zeitz:

Flur 72:

Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 73:

Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 8:

Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

 

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der  Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

 

3.

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann  entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind.

 

4.

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435)

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

5.

Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet.  Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung  Rechnung getragen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7  

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    5 

Nein-Stimmen:   2 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    30.10.2008 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der

Gemarkung Zeitz:

Flur 72:

Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 73:

Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 8:

Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

 

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der  Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

3.

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann  entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind.

 

4.

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435)

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.

Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet.  Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung  Rechnung getragen werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     5

Nein-Stimmen:    2

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

   
    06.11.2008 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/61/1499/08   
    Dem Antrag von Herrn Börner auf namentliche Abstimmung wird mehrheitlich zugestimmt

Dem Antrag von Herrn Börner auf namentliche Abstimmung wird mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/61/1499/0611/08:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der

Gemarkung Zeitz:

Flur 72:

Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 73:

Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 8:

Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

 

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der  Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

3.

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann  entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind.

 

4.

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435)

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.

Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet.  Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung  Rechnung getragen werden.

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

Name, Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

 

Binder, Hans-Ulrich

X

 

 

Borchert, Carmen

X

 

 

Brunn, Klaus

X

 

 

Büttner, Mathias

X

 

 

Buzalski, Hans-Dieter

X

 

 

Börner, Heiko

 

X

 

Eschner, Annette

X

 

 

Engel, Eugen

 

X

 

Exler, Andreas

 

X

 

Fischer, Erika

X

 

 

Gentsch, Lothar

X

 

 

Heisig, Jost

X

 

 

Holluba, Günther

X

 

 

Hedrich, Herbert

X

 

 

Heller, Horst

X

 

 

Hörig, Norbert

 

X

 

Kirsten, Ute

X

 

 

Kutschick, Siegfried

 

X

 

Dr. med.Mehnert, Andreas

X

 

 

Moser, Peter

 

X

 

Dr. Müller, Norbert

 

X

 

Neitz, Enrico

X

 

 

Dr. Pröve, Günther

X

 

 

Prüfe, Heiko

 

X

 

Radefeld, Sabine

X

 

 

Reimschüssel, Heike

X

 

 

Rieseberg, Angela

 

 

X

Rossner-Sauerbier, Henriette

 

X

 

Schwarz, Stephan

 

X

 

Schneider, Cornelia

X

 

 

Seidelt, Elke

X

 

 

Seidelt, Roland

X

 

 

Sträßner, Reinhard

X

 

 

Strauch, Joachim

X

 

 

Wetzelt, Karin

X

 

 

Zimmermann, Peter

 

X

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:   41  

davon anwesend:       36  

Ja-Stimmen:        24  

Nein-Stimmen:       11  

Stimmenthaltungen:         1  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0  

Ö 6  
Änderung des Maßnahme-Kosten-Planes Programm Stadtsanierung (SAN) im Haushaltsjahr 2008, Stand 24.09.2008  
IV/STR/61/1501/08  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden  
IV/STR/61/1467/08  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 "Eigenheimbau am Cranachweg V" in Zeitz  
IV/STR/61/1482/08  
Ö 9  
2. Pfad des Gedenkens - Barock
IV/STR/40/1492/08  
Ö 10  
Übergabe der fortgeschriebenen Stadtentwicklungskonzeption des Architekturbüros gemäß Übergabeprotokoll vom 10. 06. 2008  
IV/STR/STR/1505/08  
Ö 11     Allgemeine Anfragen      
Ö 11.1  
Mündliche Information zur Gemeinschaftsbaumaßnahme Badstubenvorstadt      
Ö 11.2  
Anfrage Herr Brunn zum Schützenplatz      
Ö 11.3  
Anfrage Herr Brunn zur Umgehungsstraße      
Ö 11.4  
Anfrage Herr Labude zu einer Baumaßnahme in Zeitz-Ost      
Ö 11.5  
Anfrage Herr Kutschick zum Brühl-Cafe (Nicolaiplatz 9)      
Ö 11.6  
Anfrage Herr Kutschik zum Parkplatz hinter d. Sparkasse      
Ö 11.7  
Anfrage Herr Kutschick zum Brandhaus Neumarkt      
Ö 11.8  
Anfrage Frau Pröve zur Baugrube Schützenplatz      
Ö 11.9  
Anfrage Herr Buzalski zum Brühl 31, 29      
Ö 11.10  
Anfrage Herr Buzalski zur Rothestr. 21/22      
Ö 11.11  
Anfrage Herr Börner zur Blue-Box      
N 12     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 13     Funktionsgebäude des 1. FC Zeitz e.V. im Ernst-Thälmann-Stadion   IV/STR/40/1494/08  
N 14     Allgemeine Anfragen    
N 14.1     Mündliche Information zur weiteren Verfahrensweise bezüglich der Gebäude Brühl 5, 6 und 7    
Ö 15  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 16  
Schließung der Sitzung