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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 22.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: B i t t e b e a c h t e n !
Ort: Treffpunkt Eingang Ernst-Thälmann-Stadion, weiter ca. 17.30 Uhr im Gewandhaus, Raum 308, Altmarkt 16, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 24.09.08, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-1 "Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleunigten Verfahren  
IV/STR/61/1503/08  
    VORLAGE
    (1)

(1)          Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 16-1 „Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleinigtem Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §§ 13 a, 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll für einen Teilbereich ein Sondergebiet Einzelhandel festsetzen.

(2)          Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: Flur 5 Gemarkung Zeitz: 2/10, 891/1 teilw., 890/2 teilw., 168 teilw., Flur 6 Gemarkung Zeitz: 104/1 teilw. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.

(3)          Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind erfüllt.

(4)          Der Stadtrat beschließt die Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 16- 1 „Michaelpark“ (lt. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 A).

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit entsprechend § 3 (2) Baugesetzbuch über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-434).

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

(5)          Es liegen Informationen zu den Lärmauswirkungen vor. Das Lärmgutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.

(6)          Ferner liegt eine Information zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf den Einzelhandel in Zeitz und in den Nachbargemeinden vor. Das Gutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.

(7)          Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

(8)          Der Stadtrat billigt den städtebaulichen Vertrag der Stadt Zeitz mit der ZZZ Zeitz Zentrum GmbH.

 

   
    22.10.2008 - Bauausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

(1)          Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 16-1 „Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §§ 13 a, 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll für einen Teilbereich ein Sondergebiet Einzelhandel festsetzen.

(2)          Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: Flur 5 Gemarkung Zeitz: 2/10, 891/1 teilw., 890/2 teilw., 168 teilw., Flur 6 Gemarkung Zeitz: 104/1 teilw. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.

(3)          Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind erfüllt.

(4)          Der Stadtrat beschließt die Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 16- 1 „Michaelpark“ (lt. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 A).

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit entsprechend   § 3 (2) Baugesetzbuch über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-434).

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

(5)          Es liegen Informationen zu den Lärmauswirkungen vor. Das Lärmgutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.

(6)          Ferner liegt eine Information zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf den Einzelhandel in Zeitz und in den Nachbargemeinden vor. Das Gutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.

(7)          Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

(8)          Der Stadtrat billigt den städtebaulichen Vertrag der Stadt Zeitz mit der ZZZ Zeitz Zentrum GmbH.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    5 

Nein-Stimmen:   2 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    30.10.2008 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

(1)          Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 16-1 „Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleinigtem Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §§ 13 a, 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll für einen Teilbereich ein Sondergebiet Einzelhandel festsetzen.

(2)          Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: Flur 5 Gemarkung Zeitz: 2/10, 891/1 teilw., 890/2 teilw., 168 teilw., Flur 6 Gemarkung Zeitz: 104/1 teilw. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.

(3)          Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind erfüllt.

(4)          Der Stadtrat beschließt die Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 16- 1 „Michaelpark“ (lt. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 A).

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit entsprechend § 3 (2) Baugesetzbuch über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-434).

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

(5)          Es liegen Informationen zu den Lärmauswirkungen vor. Das Lärmgutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.

(6)          Ferner liegt eine Information zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf den Einzelhandel in Zeitz und in den Nachbargemeinden vor. Das Gutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.

(7)          Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

(8)          Der Stadtrat billigt den städtebaulichen Vertrag der Stadt Zeitz mit der ZZZ Zeitz Zentrum GmbH.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     5

Nein-Stimmen:    2

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

   
    06.11.2008 - Stadtrat Zeitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/61/1503/08   
    Herr Prüfe (Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne) beantragt:

Herr Prüfe (Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne) beantragt:

Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung, bis ein neuer Oberbürgermeister gewählt ist.

 

In der längeren Diskussion gibt es mehrere Anträge:

Geschäftsordnungsantrag von Frau Borchert auf Abbruch der Debatte.

In der Gegenrede beantragt Herr Dr. Müller die Fortsetzung der Diskussion.

Herr Seidelt beantragt eine Beratungspause von 10 Minuten.

 

Dem Antrag von Herrn Seidelt für eine Beratungspause von 10 Minuten wird mehrheitlich zugestimmt.

Nach dieser Beratungspause erfolgt die Abendbrotpause bis 19.40 Uhr.

 

Nach der Abendbrotpause erfolgt die Fortsetzung zu TOP 14.

 

Dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Borchert auf Abbruch der Debatte wird mit 17 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Die Diskussion zum TOP 14 wird fortgeführt.

 

Beim Aufzählen der weiteren Diskussionsredner durch Herrn Sträßner, wie Herr Exler .... kommt ein Zwischenruf von Herrn Schröder, dass er sich auch zu Wort gemeldet habe. Daraufhin wird Herr Schröder vom Vorsitzenden des Stadtrates verwarnt wegen Störung der Sitzung. Herr Sträßner betont, dass es ihm obliegt, die Reihenfolge der Redner festzulegen. Herr Exler hat in der heutigen Sitzung noch nicht gesprochen, deshalb erhält er zunächst da Wort.

 

Daraufhin äußert Her Schröder: „Diktator“

 

Der Vorsitzende des Stadtrates fordert Herrn Schröder auf, den Friedenssaal zu verlassen.

 

Nach Fortsetzung der Diskussion folgt ein Geschäftsordnungsantrag von Herrn Seidelt:

Herr Seidelt stellt fest, dass sich Herr Schröder noch immer im Friedenssaal befindet, obwohl er vom Vorsitzenden für die weitere Sitzung vor wenigen Minuten ausgeschlossen wurde, indem er den Friedenssaal zu verlassen hat. Sollte Herr Schröder auch an den weiteren Abstimmungen teilnehmen, so sind diese anfechtbar. Herr Seidelt beantragt die Unterbrechung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Sitzung des Stadtrates.

Abstimmung über den Antrag:

Ja-Stimmen:  25           Nein-Stimmen:      11

 

Herr Sträßner nimmt nochmals von seinem Hausrecht gebrauch und fordert Herrn Schröder, auf den Saal zu verlassen.

 

Herr Sträßner stellt fest, Herr Schröder hat den Saal nunmehr verlassen und die ordnungsgemäße Sitzung des Stadtrates ist wieder hergestellt. Gegenwärtig sind 36 Mitglieder anwesend.

Die Diskussion wird fortgesetzt.

 

Herr Börner (Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne) beantragt:

Namentliche Abstimmung.

 

Nach einer weiteren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Strauch auf Abbruch der Debatte mehrheitlich zugestimmt.

 

Herr Sträßner schließt die Diskussion und beginnt mit den Abstimmungen der einzelnen Anträge.

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Prüfe:

Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung bis ein neuer Oberbürgermeister gewählt ist.

Ja-Stimmen:     14          Nein-Stimmen:     22          Enthaltung:     1

Ablehnung

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Börner auf namentliche Abstimmung:

Ja-Stimmen:     28          Nein-Stimmen:     4           Enthaltungen:    4

 

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/61/1503/0611/08:

(1)          Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 16 - 1 „Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 A im beschleunigtem Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §§ 13 a, 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll für einen Teilbereich ein Sondergebiet Einzelhandel festsetzen.

(2)          Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: Flur 5 Gemarkung Zeitz: 2/10, 891/1 teilw., 890/2 teilw., 168 teilw., Flur 6 Gemarkung Zeitz: 104/1 teilw. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.

(3)          Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind erfüllt.

(4)          Der Stadtrat beschließt die Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 16 - 1 „Michaelpark“ (lt. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 A).

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit entsprechend § 3 (2) Baugesetzbuch über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-434).

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

(5)          Es liegen Informationen zu den Lärmauswirkungen vor. Das Lärmgutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.

(6)          Ferner liegt eine Information zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf den Einzelhandel in Zeitz und in den Nachbargemeinden vor. Das Gutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.

(7)          Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

(8)          Der Stadtrat billigt den städtebaulichen Vertrag der Stadt Zeitz mit der ZZZ Zeitz Zentrum GmbH.

 

Namentliche Abstimmung:

 

 

Name, Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

 

Binder, Hans-Ulrich

X

 

 

Borchert, Carmen

X

 

 

Brunn, Klaus

X

 

 

Büttner, Mathias

X

 

 

Buzalski, Hans-Dieter

X

 

 

Börner, Heiko

 

X

 

Eschner, Annette

X

 

 

Engel, Eugen

 

X

 

Exler, Andreas

 

X

 

Fischer, Erika

X

 

 

Gentsch, Lothar

 

 

X

Heisig, Jost

X

 

 

Holluba, Günther

X

 

 

Hedrich, Herbert

X

 

 

Heller, Horst

X

 

 

Hörig, Norbert

 

X

 

Kirsten, Ute

 

 

X

Kutschick, Siegfried

 

X

 

Dr. med.Mehnert, Andreas

X

 

 

Moser, Peter

 

X

 

Dr. Müller, Norbert

 

X

 

Neitz, Enrico

X

 

 

Dr. Pröve, Günther

 

 

X

Prüfe, Heiko

 

X

 

Radefeld, Sabine

X

 

 

Reimschüssel, Heike

 

X

 

Rieseberg, Angela

 

 

X

Rossner-Sauerbier, Henriette

 

X

 

Schwarz, Stephan

 

X

 

Schneider, Cornelia

X

 

 

Seidelt, Elke

X

 

 

Seidelt, Roland

X

 

 

Sträßner, Reinhard

X

 

 

Strauch, Joachim

X

 

 

Wetzelt, Karin

X

 

 

Zimmermann, Peter

 

X

 

 

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:   41  

davon anwesend:      36  

Ja-Stimmen:       20  

Nein-Stimmen:      12  

Stimmenthaltungen:        4  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0  

Ö 5  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 der Stadt Zeitz "Mischgebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor-Arnold-Promenade"  
IV/STR/61/1499/08  
Ö 6  
Änderung des Maßnahme-Kosten-Planes Programm Stadtsanierung (SAN) im Haushaltsjahr 2008, Stand 24.09.2008  
IV/STR/61/1501/08  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden  
IV/STR/61/1467/08  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 "Eigenheimbau am Cranachweg V" in Zeitz  
IV/STR/61/1482/08  
Ö 9  
2. Pfad des Gedenkens - Barock
IV/STR/40/1492/08  
Ö 10  
Übergabe der fortgeschriebenen Stadtentwicklungskonzeption des Architekturbüros gemäß Übergabeprotokoll vom 10. 06. 2008  
IV/STR/STR/1505/08  
Ö 11     Allgemeine Anfragen      
Ö 11.1  
Mündliche Information zur Gemeinschaftsbaumaßnahme Badstubenvorstadt      
Ö 11.2  
Anfrage Herr Brunn zum Schützenplatz      
Ö 11.3  
Anfrage Herr Brunn zur Umgehungsstraße      
Ö 11.4  
Anfrage Herr Labude zu einer Baumaßnahme in Zeitz-Ost      
Ö 11.5  
Anfrage Herr Kutschick zum Brühl-Cafe (Nicolaiplatz 9)      
Ö 11.6  
Anfrage Herr Kutschik zum Parkplatz hinter d. Sparkasse      
Ö 11.7  
Anfrage Herr Kutschick zum Brandhaus Neumarkt      
Ö 11.8  
Anfrage Frau Pröve zur Baugrube Schützenplatz      
Ö 11.9  
Anfrage Herr Buzalski zum Brühl 31, 29      
Ö 11.10  
Anfrage Herr Buzalski zur Rothestr. 21/22      
Ö 11.11  
Anfrage Herr Börner zur Blue-Box      
N 12     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 13     Funktionsgebäude des 1. FC Zeitz e.V. im Ernst-Thälmann-Stadion   IV/STR/40/1494/08  
N 14     Allgemeine Anfragen    
N 14.1     Mündliche Information zur weiteren Verfahrensweise bezüglich der Gebäude Brühl 5, 6 und 7    
Ö 15  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 16  
Schließung der Sitzung