TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung am 02.10.2008, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Sonderprüfauftrag |
|
|
IV/STR/STR/1504/08 |
|
Ö 5 |
|
|
Bestätigung des Terminplanes für die Sitzungen des Stadtrates Zeitz und seiner Ausschüsse für das 1. Halbjahr 2009 |
|
|
IV/STR/STR/1513/08 |
|
Ö 6 |
|
|
Übergabe der fortgeschriebenen Stadtentwicklungskonzeption des Architekturbüros gemäß Übergabeprotokoll vom 10. 06. 2008 |
|
|
IV/STR/STR/1505/08 |
|
Ö 7 |
|
|
LEADER-Konzept für das Zeitz-Weißenfelser Brankohlenrevier |
|
|
IV/STR/80/1496/08 |
|
Ö 8 |
|
|
2. Pfad des Gedenkens - Barock |
|
|
IV/STR/40/1492/08 |
|
Ö 9 |
|
|
Tag der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Völkermordes am 27.01.2009 |
|
|
IV/STR/40/1488/08 |
|
Ö 10 |
|
|
Planungsabsichten der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz für den Zeitraum ab 2008/09 bis 2013/14 |
|
|
IV/STR/40/1511/08 |
|
Ö 11 |
|
|
Beschluss zur Neufassung der "Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz" |
|
|
IV/STR/65/1487/08 |
|
Ö 12 |
|
|
Fortschreibung des Maßnahme- Kosten- Planes in den Programmen Stadtsanierung (SAN) und Städtebaulicher Denkmalschutz (STD) für die Haushaltsjahre 2008/2009 und 2010, Stand 15.10.2008 |
|
|
IV/STR/61/1519/08 |
|
Ö 13 |
|
|
Fortführung Programm Stadtumbau Ost - Aufwertung Fördergebiet 1 - Programmjahr 2008 |
|
|
IV/STR/61/1486/08 |
|
Ö 14 |
|
|
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 "Eigenheimbau am Cranachweg V" in Zeitz |
|
|
IV/STR/61/1482/08 |
|
Ö 15 |
|
|
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden |
|
|
IV/STR/61/1467/08 |
|
Ö 16 |
|
|
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 der Stadt Zeitz "Mischgebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor-Arnold-Promenade" |
|
|
IV/STR/61/1499/08 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Der Stadtrat beschließt: Der Stadtrat beschließt: 1. | Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Zeitz: Flur 72: Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte Flur 73: Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte Flur 8: Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich. | 2. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. | 3. | Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind. | 4. | In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren. Die Sprechzeiten sind: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00-15.30 Uhr Dienstag 9.00-18.00 Uhr Freitag 9.00-12.00 Uhr Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435) Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. | 5. | Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet. Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung Rechnung getragen werden. |
|
|
|
|
|
22.10.2008 - Bauausschuss |
|
|
Ö 5 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss:Beschluss: Der Stadtrat beschließt: 1. | Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Zeitz: Flur 72: Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte Flur 73: Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte Flur 8: Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich. | 2. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. | 3. | Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind. | 4. | In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren. Die Sprechzeiten sind: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00-15.30 Uhr Dienstag 9.00-18.00 Uhr Freitag 9.00-12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435) Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. | 5. | Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet. Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung Rechnung getragen werden. |
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
|
|
|
|
|
30.10.2008 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
|
|
Ö 16 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss:Beschluss: Der Stadtrat beschließt: 1. | Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Zeitz: Flur 72: Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte Flur 73: Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte Flur 8: Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich. | 2. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. | 3. | Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind. | 4. | In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren. Die Sprechzeiten sind: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00-15.30 Uhr Dienstag 9.00-18.00 Uhr Freitag 9.00-12.00 Uhr Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435) Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. | 5. | Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet. Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung Rechnung getragen werden. |
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
|
|
|
|
|
06.11.2008 - Stadtrat Zeitz |
|
|
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/61/1499/08 |
|
|
Dem Antrag von Herrn Börner auf namentliche Abstimmung wird mehrheitlich zugestimmtDem Antrag von Herrn Börner auf namentliche Abstimmung wird mehrheitlich zugestimmt. Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/61/1499/0611/08: Der Stadtrat beschließt: 1. | Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Zeitz: Flur 72: Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte Flur 73: Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte ; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte Flur 8: Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich. | 2. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. | 3. | Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind. | 4. | In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren. Die Sprechzeiten sind: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00-15.30 Uhr Dienstag 9.00-18.00 Uhr Freitag 9.00-12.00 Uhr Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435) Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. | 5. | Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet. Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung Rechnung getragen werden. |
Namentliche Abstimmung: Name, Vorname | Ja | Nein | Enthaltung | Binder, Hans-Ulrich | X | | | Borchert, Carmen | X | | | Brunn, Klaus | X | | | Büttner, Mathias | X | | | Buzalski, Hans-Dieter | X | | | Börner, Heiko | | X | | Eschner, Annette | X | | | Engel, Eugen | | X | | Exler, Andreas | | X | | Fischer, Erika | X | | | Gentsch, Lothar | X | | | Heisig, Jost | X | | | Holluba, Günther | X | | | Hedrich, Herbert | X | | | Heller, Horst | X | | | Hörig, Norbert | | X | | Kirsten, Ute | X | | | Kutschick, Siegfried | | X | | Dr. med.Mehnert, Andreas | X | | | Moser, Peter | | X | | Dr. Müller, Norbert | | X | | Neitz, Enrico | X | | | Dr. Pröve, Günther | X | | | Prüfe, Heiko | | X | | Radefeld, Sabine | X | | | Reimschüssel, Heike | X | | | Rieseberg, Angela | | | X | Rossner-Sauerbier, Henriette | | X | | Schwarz, Stephan | | X | | Schneider, Cornelia | X | | | Seidelt, Elke | X | | | Seidelt, Roland | X | | | Sträßner, Reinhard | X | | | Strauch, Joachim | X | | | Wetzelt, Karin | X | | | Zimmermann, Peter | | X | |
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 36 Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 11 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
|
Ö 17 |
|
|
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-1 "Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleunigten Verfahren |
|
|
IV/STR/61/1503/08 |
|
Ö 18 |
|
|
Allgemeine Anfragen |
|
|
|
|
N 19 |
|
|
Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung |
|
|
|
N 20 |
|
|
Funktionsgebäude des 1. FC Zeitz e.V. im Ernst-Thälmann-Stadion |
|
IV/STR/40/1494/08 |
|
N 21 |
|
|
Grundstückstausch am Forstplatz 7 in Zeitz |
|
IV/STR/80/1485/08 |
|
N 22 |
|
|
Verkauf einer Teilfläche an der Gleinaer Straße 49 in Zeitz |
|
IV/STR/80/1484/08 |
|
N 23 |
|
|
Verkauf des Flurstückes 52/77 der Flur 6 an der Pekinger Straße |
|
IV/STR/80/1495/08 |
|
N 24 |
|
|
Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen den Stadtrat Herrn Norbert Hörig |
|
IV/STR/STR/1385/08 |
|
N 25 |
|
|
Allgemeine Anfragen |
|
|
|
Ö 26 |
|
|
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung |
|
|
|
|
Ö 27 |
|
|
Schließung der Sitzung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|