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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 30.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung am 02.10.2008, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
Sonderprüfauftrag  
IV/STR/STR/1504/08  
Ö 5  
Bestätigung des Terminplanes für die Sitzungen des Stadtrates Zeitz und seiner Ausschüsse für das 1. Halbjahr 2009  
IV/STR/STR/1513/08  
Ö 6  
Übergabe der fortgeschriebenen Stadtentwicklungskonzeption des Architekturbüros gemäß Übergabeprotokoll vom 10. 06. 2008  
IV/STR/STR/1505/08  
Ö 7  
LEADER-Konzept für das Zeitz-Weißenfelser Brankohlenrevier  
IV/STR/80/1496/08  
Ö 8  
2. Pfad des Gedenkens - Barock
IV/STR/40/1492/08  
Ö 9  
Tag der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Völkermordes am 27.01.2009  
IV/STR/40/1488/08  
Ö 10  
Planungsabsichten der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz für den Zeitraum ab 2008/09 bis 2013/14  
IV/STR/40/1511/08  
Ö 11  
Beschluss zur Neufassung der "Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz"  
IV/STR/65/1487/08  
Ö 12  
Fortschreibung des Maßnahme- Kosten- Planes in den Programmen Stadtsanierung (SAN) und Städtebaulicher Denkmalschutz (STD) für die Haushaltsjahre 2008/2009 und 2010, Stand 15.10.2008  
IV/STR/61/1519/08  
Ö 13  
Fortführung Programm Stadtumbau Ost - Aufwertung Fördergebiet 1 - Programmjahr 2008  
IV/STR/61/1486/08  
Ö 14  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 "Eigenheimbau am Cranachweg V" in Zeitz  
IV/STR/61/1482/08  
Ö 15  
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden  
IV/STR/61/1467/08  
Ö 16  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 der Stadt Zeitz "Mischgebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor-Arnold-Promenade"  
IV/STR/61/1499/08  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der

Gemarkung Zeitz:

Flur 72:

Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 73:

Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 8:

Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

 

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der  Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

3.

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann  entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind.

 

4.

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435)

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.

Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet.  Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung  Rechnung getragen werden.

 

 

   
    22.10.2008 - Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der

Gemarkung Zeitz:

Flur 72:

Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 73:

Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 8:

Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

 

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der  Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

 

3.

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann  entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind.

 

4.

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435)

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

5.

Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet.  Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung  Rechnung getragen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7  

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    5 

Nein-Stimmen:   2 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    30.10.2008 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der

Gemarkung Zeitz:

Flur 72:

Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 73:

Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 8:

Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

 

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der  Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

3.

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann  entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind.

 

4.

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435)

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.

Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet.  Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung  Rechnung getragen werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     5

Nein-Stimmen:    2

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

   
    06.11.2008 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/61/1499/08   
    Dem Antrag von Herrn Börner auf namentliche Abstimmung wird mehrheitlich zugestimmt

Dem Antrag von Herrn Börner auf namentliche Abstimmung wird mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/61/1499/0611/08:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der

Gemarkung Zeitz:

Flur 72:

Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 73:

Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 8:

Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

 

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der  Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

3.

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann  entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind.

 

4.

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435)

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.

Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet.  Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung  Rechnung getragen werden.

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

Name, Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

 

Binder, Hans-Ulrich

X

 

 

Borchert, Carmen

X

 

 

Brunn, Klaus

X

 

 

Büttner, Mathias

X

 

 

Buzalski, Hans-Dieter

X

 

 

Börner, Heiko

 

X

 

Eschner, Annette

X

 

 

Engel, Eugen

 

X

 

Exler, Andreas

 

X

 

Fischer, Erika

X

 

 

Gentsch, Lothar

X

 

 

Heisig, Jost

X

 

 

Holluba, Günther

X

 

 

Hedrich, Herbert

X

 

 

Heller, Horst

X

 

 

Hörig, Norbert

 

X

 

Kirsten, Ute

X

 

 

Kutschick, Siegfried

 

X

 

Dr. med.Mehnert, Andreas

X

 

 

Moser, Peter

 

X

 

Dr. Müller, Norbert

 

X

 

Neitz, Enrico

X

 

 

Dr. Pröve, Günther

X

 

 

Prüfe, Heiko

 

X

 

Radefeld, Sabine

X

 

 

Reimschüssel, Heike

X

 

 

Rieseberg, Angela

 

 

X

Rossner-Sauerbier, Henriette

 

X

 

Schwarz, Stephan

 

X

 

Schneider, Cornelia

X

 

 

Seidelt, Elke

X

 

 

Seidelt, Roland

X

 

 

Sträßner, Reinhard

X

 

 

Strauch, Joachim

X

 

 

Wetzelt, Karin

X

 

 

Zimmermann, Peter

 

X

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:   41  

davon anwesend:       36  

Ja-Stimmen:        24  

Nein-Stimmen:       11  

Stimmenthaltungen:         1  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0  

Ö 17  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-1 "Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleunigten Verfahren  
IV/STR/61/1503/08  
Ö 18  
Allgemeine Anfragen      
N 19     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 20     Funktionsgebäude des 1. FC Zeitz e.V. im Ernst-Thälmann-Stadion   IV/STR/40/1494/08  
N 21     Grundstückstausch am Forstplatz 7 in Zeitz   IV/STR/80/1485/08  
N 22     Verkauf einer Teilfläche an der Gleinaer Straße 49 in Zeitz   IV/STR/80/1484/08  
N 23     Verkauf des Flurstückes 52/77 der Flur 6 an der Pekinger Straße   IV/STR/80/1495/08  
N 24     Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen den Stadtrat Herrn Norbert Hörig   IV/STR/STR/1385/08  
N 25     Allgemeine Anfragen    
Ö 26  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 27  
Schließung der Sitzung