Auszug - Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz
Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Finanzausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 15.01.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:50 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/20/1035/07 Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Kämmerei SG Steuern - Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Herr Dr. Altmann: Warum wird dieser Beschluss nicht im Gemeinschaftsausschuss beraten ?
Frau Zander: Diese Satzung betrifft nur das Gebiet der Stadt Zeitz. Die Gemeinden haben eigene Straßenausbaubeitragssatzungen.
Die vorliegende Satzung entspricht der Mustersatzung des Landes Sachsen – Anhalt.
Herr Gentsch: Im Entwurf sollte eine Sperrfrist festgelegt werden.
Herr Dr. Altmann stellt den Antrag, in die Satzung eine Sperrfrist von 20 Jahren bis zur nächsten Beitragspflicht einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis zum Antrag:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: