Auszug - Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 - Beschluss-Nr. IV/STR/61/1039/1001/08, Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49der Stadt Zeitz "Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-HeineStraße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade" -
31. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 20 | Beschluss: | IV/STR/STR/1138/08 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 24.01.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/STR/1138/08 Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 - Beschluss-Nr. IV/STR/61/1039/1001/08, Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz "Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-HeineStraße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade" - | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Vorsitzender des Stadtrates Zeitz | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Nach einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Altmann auf Abbruch der Debatte bei 27 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/STR/1138/2401/08:
Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 – Beschluss-Nr. IV/STR/61/1039/1001/08, Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade“ – wird stattgegeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 31
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 24
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Ablehnung.