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Auszug - Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 - Beschluss-Nr. IV/STR/61/1039/1001/08, Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49der Stadt Zeitz "Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-HeineStraße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade" -  

31. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 20 Beschluss:IV/STR/STR/1138/08
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 24.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/STR/1138/08 Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 - Beschluss-Nr. IV/STR/61/1039/1001/08, Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz "Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-HeineStraße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade" -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Vorsitzender des Stadtrates Zeitz
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Nach einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr

Nach einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Altmann auf Abbruch der Debatte bei 27 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/STR/1138/2401/08:

Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 – Beschluss-Nr. IV/STR/61/1039/1001/08, Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade“ – wird stattgegeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:    31  

Ja-Stimmen:       7  

Nein-Stimmen:    24  

Stimmenthaltungen:      0  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

Ablehnung.