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Auszug - Bericht des Oberbürgermeisters der Trägergemeinde als Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamt über wichtige Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse  

Sitzung Gemeinschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeinschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

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Oberbürgermeister Dr. Altmann, hat erste strukturelle Veränderungen in der Verwaltung vorgenommen. Mit Wirkung vom 1. August 2008 gehören zum Bereich des Oberbürgermeisters das Sachgebiet Personal und der Bereich EDV-Service. Dem Hauptamt wurde die Stabsstelle Doppik zugeordnet.

In Vorbereitung auf die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt wurden für alle Mitgliedsgemeinden der VGem Zeitzer Land Entwürfe für Gebietsänderungsverträge erarbeitet. Um bei der Erarbeitung dieser Vertragsentwürfe eine hohe Rechtssicherheit zu erreichen, gab es in den letzten Wochen eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern. Dabei ist positiv zu erwähnen, dass durch die verantwortlichen Mitarbeiter kurzfristig einzelne Passagen des Vertrages geprüft und falls erforderlich auch neue Formulierungsvorschläge unterbreitet wurden.

In Vorbereitung auf die Bürgeranhörungen in den Gemeinden Theißen, Luckenau und Würchwitz am 14.09.2008 wurden bzw. werden Einwohnerversammlungen durchgeführt. Im Mittelpunkt dieser Beratungen stehen die Erläuterung und Diskussion der Entwürfe der Gebietsänderungsverträge. Bisher durchgeführt wurden:

• am 29. August 2008 die erste Einwohnerversammlung in Theißen

• am 2. September 2008 die Beratung mit den Einwohnern von Luckenau.

Wie bereits bekannt ist, beabsichtigt die Gemeinde Geußnitz die Eingemeindung nach Zeitz zum 1. Januar 2009. In den anderen Mitgliedsgemeinden ist derzeitig der 1. Juli 2009 vorgesehen.

Mit dem Amtsantritt als Oberbürgermeister ist Dr. Altmann als Mitglied aus dem Gemeinschaftsausschuss ausgeschieden. In der Sitzung am 14. August 2008 hat der Stadtrat ein neues Mitglied in den Gemeinschaftsausschuss entsandt. Da es im Verlaufe des damit verbundenen Verfahrens formelle Fehler gab, hat der Oberbürgermeister Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrates eingelegt. Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 18. September 2008 einen erneuten Beschluss fassen.

Sachstand Doppik: Die Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zur Zeit für die Stadt Zeitz. Dabei sind die Flurstücke zu 90 Prozent erfasst und bewertet worden. Die Straßen, Wege und Plätze  wurden zur Bewertung in zwei Kategorien unterteilt.

1. Altstraßen: Die Erfassung ist abgeschlossen und damit sind die Voraussetzungen für die Wertermittlung geschaffen.

2. Sanierte Straßen: Zirka 60 Prozent aller Straßen wurden saniert und sind somit mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten ( AHK) anzusetzen, wie in der Bewertungsrichtlinie des Landes Sachsen Anhalt festgelegt wurde. Um diese Vorgabe zu erfüllen, werden die Schlussrechnungen aufgearbeitet und in die einzelnen Straßenbestandteile zerlegt ( Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Lampen, Poller, Straßeneinläufe usw.) Diese Erfassung ist zu 80 Prozent abgeschlossen. Gleichzeitig ist mit der Erfassung und Bewertung der Spielplätze begonnen worden und die Erfassung und Bewertung der Gebäude der Stadt Zeitz wird gerade in Angriff genommen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass das unbewegliche Anlagevermögen für Zeitz bis zum Jahresende erfasst und bewertet sein wird.

Bewegliches Anlagevermögen: Seit Mai vergangenen Jahres erfolgt ebenfalls die Erfassung und Bewertung des beweglichen Anlagevermögens der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land. Das bewegliche und das unbewegliche Anlagevermögen wird durch die Anlagebuchhaltung (hat seit dem 1. Januar 2008 die Arbeit aufgenommen) inventarisiert. Ziel ist es, bis zum Jahresende mit der Erfassung und Bewertung des gesamten Anlagevermögens der Stadt Zeitz ( Aktiv Seite ) fertig zu sein und ab dem 1. Januar 2009 die Anlagebuchhaltung mit dem Haushaltsprogramm zu vernetzen.

Von den Umlandgemeinden wurde bisher Geußnitz erfasst und bewertet. Hier ist der Vorgang abgeschlossen und die Werte werden zur Zeit ebenfalls in der Anlagenbuchhaltung inventarisiert, um dann in die gemeinsame Eröffnungsbilanz einzufließen.

Als nächste Gemeinde wird, spätestens ab Januar 2009, Nonnewitz erfasst und bewertet. Dazu laufen bereits jetzt vorbereitende Arbeiten durch die Stabstelle Doppik,

 

Amt 20 – Kämmerei

Ausführungen zur Haushaltssituation Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft:

Stadt Zeitz: Die erneute Einbringung des Haushaltes der Stadt Zeitz ist für den 18. September 2008 vorgesehen. Ausgehend vom positiven Rechnungsergebnis des Jahres 2007, der Fehlbetragsdeckung aus dem Jahr 2006 in Höhe von 1.311.100 Euro und den zwischenzeitlich doch gravierenden Änderungen des Verwaltungshaushaltes ergibt sich folgendes Resultat:

Der Verwaltungshaushalt schließt insgesamt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 559.400 Euro ab. Trotz größter Sparsamkeit ist es nicht gelungen, diesen auszugleichen. Alle Ausgaben wurden sehr kritisch betrachtet und in den Finanzplanjahren nach realistischen Aspekten reduziert. Im weiteren Verlauf der Finanzplanung ergibt sich bis zum Jahr 2012 ein nicht gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 4.721.900 Euro. Dies entspricht bei einem verbleibenden Konsolidierungszeitraum von vier Jahren (2009-2012) einer Konsolidierungssumme vom 1.180.475 Euro jährlich.

Der Vermögenshaushalt ist in seinen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Eine Kreditaufnahme ist dabei weder im Planjahr 2008 noch in den Finanzplanjahren erforderlich. Die Aufnahme von Verpflichtungsermächtigungen ist in Höhe von 496.200 Euro vorgesehen.

Gemeinde Theißen: Aufgrund von erheblichen Veränderungen vor allem im investiven Bereich wurde für die Gemeinde Theißen der erste Nachtragshaushalt am 31. Juli 2008 beschlossen. Seit dem 26. August 2008 liegt dieser der Kommunalaufsichtsbehörde zur Stellungnahme vor. Der Bescheid wird spätestens am 23. September 2008 erwartet.

Gemeinde Geußnitz: Für die Gemeinde Geußnitz wurde ebenfalls ein Nachtragshaushalt erstellt und am 15. Juli 2008 durch den Gemeinderat beschlossen. Durch die in den Finanzplanjahren vorgesehen Verpflichtungsermächtigungen, die durch Kreditaufnahme finanziert werden soll ist die Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich. Mit der Bescheidung wird bis spätestens am 3. September 2008 gerechnet.

Gemeinde Döbris: Der Haushalt der Gemeinde Döbris ist seit 12. Juni 2008 bestandskräftig.

Gemeinde Luckenau: Für die Gemeinde Luckenau gilt nach wie vor die vorläufige Haushaltsführung nach § 96 GO LSA. Der durch den Gemeinderat am 7. Mai 2008 beschlossene Haushalt ist im Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen. Der Forderung der Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss zum Haushalt bis zum 31. Juli 2008 aufzuheben, kam der Gemeinderat nicht nach. Der weiteren Forderung der Kommunalaufsicht, bis zum 15. September 2008 ein überarbeitetes und durch den Gemeinderat beschlossenes Konsolidierungskonzept vorzulegen kann die Gemeinde nicht nachkommen. Die Einsparungsvorschläge der Kommunalaufsicht können vom Gemeinderat nicht akzeptiert werden und bringen auch keinen Ausgleich. Seit dem Haushaltsjahr 2003 entsteht der Gemeinde Luckenau ein jährlicher Fehlbetrag von durchschnittlich ca. 100 T€.

Gemeinde Kayna: Die Gemeinde Kayna wurde durch die Kommunalaufsicht beauflagt, ihren Beschluss zum Haushalt bis zum 30. September 2008 aufzuheben. Die Begründung hierfür ist zum Einen die Verwendung der Investitionshilfe zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes und zum Anderen die Einnahme aus Grundstücksverkäufen ohne Vorlage von Kaufverträgen. Derzeit wird in Absprache mit der Bürgermeisterin geprüft, wie der Haushaltsausgleich auch ohne Investitionshilfe erreicht werden kann. Erste Maßnahme ist die Hochrechnung aller Haushaltsstellen und deren voraussichtliche Erfüllung bis zum Jahresende.

Gemeinde Würchwitz: Der Haushalt der Gemeinde Würchwitz ist seit dem 14. Februar 2008 bestandskräftig. Der erste Nachtragshaushalt ist erarbeitet und liegt dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 16. September 2008 vor.

Gemeinde Nonnewitz: Der Haushalt der Gemeinde Nonnewitz ist seit dem 9. Mai 2008 bestandskräftig. Die Einbringung eines Nachtrages ist derzeit nicht vorgesehen.

Zur Zeit werden die Planzahlen für das Haushaltsjahr 2009 zusammengestellt und die Termine zur Einbringung zwischen den Bürgermeistern und dem Sachgebiet Haushaltswesen abgestimmt.

 

Amt 40 – Schulverwaltungs- und Kulturamt

Sachstand Schulentwicklungsplanung ab 2009/10:

Der Wunsch der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land, dass die Schüler nach der 4. Klasse ab dem Schuljahr 2009/10 eine Sekundarschule in Zeitz besuchen, wurde planerisch mit dem Burgenlandkreis am 22. August 2008 abgestimmt.

Der Burgenlandkreis als Träger der Sekundarschulen Reuden und Droyßig, die gegenwärtig laut festgelegtem Schulbezirk nach der 4. Klasse von den Schülern der Gemeinden besucht werden, wird die Veränderung entsprechend bei der Fortschreibung ab 2009/10 berücksichtigen.

Die Stadt Zeitz als Schulträger der Zeitzer Sekundarschulen wird die Veränderung der Schulbezirke der Sekundarschulen Schillerstraße und der Sekundarschule „Am Schwanenteich“ im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz ab 2009/10 bis 2013/14 dem Stadtrat am 6. November 2008 zur Beschlussfassung vorlegen.

Für die Grundschulen Nonnewitz und Kayna sind für den Zeitraum ab Schuljahr 2009/10 die Schulbezirke durch Gemeinderatsbeschluss zu bestätigen. Die Beschlussfassung wird für die Gemeinderatssitzungen im September vorbereitet. Für Kayna und Geußnitz erfolgte die Beschlussfassung zur Veränderung der Schulbezirke bereits 2006.

Auf der Grundlage des § 3 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes wird eine Zuordnung der Gemeinde Grana zu Zeitz erfolgen und damit im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ab 2009/10 zum Schulbezirk Zeitz gehören.

Zur Information der Gemeinderäte zum Stand der Schulentwicklungsplanung wird eine Mitteilungsvorlage für die Gemeinderatssitzungen im September 2008 durch die Verwaltung vorbereitet.

 

Im Zuge der derzeitig durchgeführten Bürgerversammlungen in Vorbereitung auf die Bürgeranhörung am 14.09.2008 in Theißen, wird von mehreren Gemeinderatsmitgliedern die Bildung einer VG mit den Gemeinden der VGem Droyßiger-Zeitzer Forst favorisiert. Dadurch entstehen derzeitig Probleme bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung im Grundschulbereich. Zum Grundschulbereich der Grundschule Nonnewitz gehören die Gemeinde Nonnewitz, Theißen, Luckenau und Döbris.

Gegenwärtig sind dort 137 Schüler beschult:

Deuben                            32

Theißen                            60

Luckenau                            18

Nonnewitz                            24

Döbris                                            3.

 

Da die Verbandsgemeinde per Gesetz die Schulträgerschaft für allgemeinbildende Schulen übernimmt, würden die Grundschüler der Gemeinde Theißen im Falle der Mitgliedschaft in einer Verbandsgemeinde, dann auch in einer Grundschule der Verbandsgemeinde beschult.

Dadurch wird der Bestand der Grundschule Nonnewitz gefährdet.