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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 der Stadt Zeitz "Mischgebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor-Arnold-Promenade"  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: B i t t e b e a c h t e n !
Ort: Treffpunkt Eingang Ernst-Thälmann-Stadion, weiter ca. 17.30 Uhr im Gewandhaus, Raum 308, Altmarkt 16, 06712 Zeitz
IV/STR/61/1499/08 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 der Stadt Zeitz "Mischgebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor-Arnold-Promenade"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49-1 „Mischgebiet im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der

Gemarkung Zeitz:

Flur 72:

Flurstücke 246/2; 246/3; 323/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 3038/246; 3037/246; 3036/246; 447; 448; 1990/245; 2880/246 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 411; 410; 409; 408; 407; 406; 3067/246; 246/1; 490; 491; 321/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 73:

Flurstücke 232/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 480 teilweise, bis zur Straßenmitte

; 484 teilweise, bis zur Straßenmitte

 

Flur 8:

Flurstück 99/1 teilweise, bis zur Straßenmitte

Der genaue Grenzverlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/1 ist aus der Flurkarte im Maßstab 1:1250, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

 

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 49/1 um die Wiedernutzbarmachung ehemalig genutzter Flächen. Daher kann der  Bebauungsplan gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

 

3.

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich- Heine- Straße/Gleinaer Straße/Theodor- Arnold- Promenade“ durchgeführt und kann  entfallen, da auch die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren auf Grund der Dringlichkeit für die anstehende Investition gegeben sind.

 

4.

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-435)

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

5.

Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Lackfabrik Zeitz durch die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet.  Mit der Realisierung soll die Infrastruktur des Gebietes gefestigt und dem dringenden Investitionsbedarf, als Folge der Altlastensanierung  Rechnung getragen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7  

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    5 

Nein-Stimmen:   2 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0