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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-1 "Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleunigten Verfahren  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: B i t t e b e a c h t e n !
Ort: Treffpunkt Eingang Ernst-Thälmann-Stadion, weiter ca. 17.30 Uhr im Gewandhaus, Raum 308, Altmarkt 16, 06712 Zeitz
IV/STR/61/1503/08 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-1 "Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleunigten Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Herr De Witt sowie Herr Scheu (Fa

Herr De Witt (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) erläutert das Vorhaben insbesondere die Möglichkeiten des § 13a BauGB in Bezug auf das beschleunigte Verfahren zur Schaffung von Baurecht zur Änderung des o.g. B-Planes.

Herr Scheu als Mitgesellschafter der Fa. RECONA verweist auf die vorliegenden Einzelhandelsgrutachten.

Herr Kutschick äußerte Bedenken zum B-Plan und übergab diese schriftlich als Stellungnahme der WIR-Fraktion zur Beachtung.

 

Nach umfangreicher Diskussion beantragt Herr Seidelt Abbruch der Debatte.

Beschluss:

Beschluss:

(1)          Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 16-1 „Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §§ 13 a, 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll für einen Teilbereich ein Sondergebiet Einzelhandel festsetzen.

(2)          Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: Flur 5 Gemarkung Zeitz: 2/10, 891/1 teilw., 890/2 teilw., 168 teilw., Flur 6 Gemarkung Zeitz: 104/1 teilw. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.

(3)          Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind erfüllt.

(4)          Der Stadtrat beschließt die Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 16- 1 „Michaelpark“ (lt. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 A).

In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit entsprechend   § 3 (2) Baugesetzbuch über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.

Die Sprechzeiten sind:

Montag, Mittwoch, Donnerstag              9.00-15.30 Uhr

Dienstag                                                        9.00-18.00 Uhr

Freitag                                                        9.00-12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-434).

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

(5)          Es liegen Informationen zu den Lärmauswirkungen vor. Das Lärmgutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.

(6)          Ferner liegt eine Information zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf den Einzelhandel in Zeitz und in den Nachbargemeinden vor. Das Gutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.

(7)          Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

(8)          Der Stadtrat billigt den städtebaulichen Vertrag der Stadt Zeitz mit der ZZZ Zeitz Zentrum GmbH.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    5 

Nein-Stimmen:   2 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0