Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.10.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:30 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1467/08 Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die
Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes
Zeitz und umgebende Gemeinden für die Mitgliedsgemeinden Zeitz, Grana, Bergisdorf,
Droßdorf, Döbris, Luckenau, Theißen, Nonnewitz, Würchwitz, Geußnitz und Kayna.
2. Anlass und Zielsetzung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist die Berück-
sichtigung der demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und
verkehrspolitischen Rahmenbedingungen im Plangebiet. Leitmotiv für die neuen Planungen
ist hierbei der demografische Wandel mit abnehmender und älter werdender Bevölkerung,
den daraus resultierenden Wohnungsleerständen und der notwendige Anpassungsbedarf
von städtischer und dörflicher Infrastruktur.
3. Der Vertreter der Stadt Zeitz im Planungsverband Zeitz und umgebende Gemeinden,
Herr Dr. Altmann, wird beauftragt, diesen Beschluss des Stadtrates bei der Beschluss-
fassung im Planungsverband zu vertreten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 3
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0