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Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/61/1467/08 Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die

    Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes

    Zeitz und umgebende Gemeinden für die Mitgliedsgemeinden Zeitz, Grana, Bergisdorf,

    Droßdorf, Döbris, Luckenau, Theißen, Nonnewitz, Würchwitz, Geußnitz und Kayna.

 

2. Anlass und Zielsetzung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist die Berück-

    sichtigung der demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und

    verkehrspolitischen Rahmenbedingungen im Plangebiet. Leitmotiv für die neuen Planungen

    ist hierbei der demografische Wandel mit abnehmender und älter werdender Bevölkerung, 

    den daraus resultierenden Wohnungsleerständen und der notwendige Anpassungsbedarf

    von städtischer und dörflicher Infrastruktur.      

 

3. Der Vertreter der Stadt Zeitz im Planungsverband Zeitz und umgebende Gemeinden,

    Herr Dr. Altmann, wird beauftragt, diesen Beschluss des Stadtrates bei der Beschluss-

    fassung im Planungsverband zu vertreten.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     4

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    3

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0