Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-1 "Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleunigten Verfahren
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 17 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.10.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:30 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1503/08 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-1 "Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleunigten Verfahren | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Herr Hörig gibt seine Stellungnahme als Anlage 2 zum Protokoll.
Antrag Herr Schwarz:
Zurückverweisen der Vorlage in die Verwaltung, mit der Auflage zunächst den Flächennutzungsplan anzupassen
Abstimmung zum Antrag:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 5
Enthaltungen: 0
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschluss:
(1) Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 16-1 „Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleinigtem Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §§ 13 a, 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll für einen Teilbereich ein Sondergebiet Einzelhandel festsetzen.
(2) Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: Flur 5 Gemarkung Zeitz: 2/10, 891/1 teilw., 890/2 teilw., 168 teilw., Flur 6 Gemarkung Zeitz: 104/1 teilw. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.
(3) Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind erfüllt.
(4) Der Stadtrat beschließt die Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 16- 1 „Michaelpark“ (lt. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 A).
In der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 4.12.2008 kann sich die Öffentlichkeit entsprechend § 3 (2) Baugesetzbuch über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz, Stadtplanungsamt, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden informieren.
Die Sprechzeiten sind:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00-15.30 Uhr
Dienstag 9.00-18.00 Uhr
Freitag 9.00-12.00 Uhr
Sowie nach telefonischer Vereinbarung außerhalb der o.a. Zeiten (Tel.: 03441/83-434).
Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
(5) Es liegen Informationen zu den Lärmauswirkungen vor. Das Lärmgutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.
(6) Ferner liegt eine Information zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf den Einzelhandel in Zeitz und in den Nachbargemeinden vor. Das Gutachten kann während der Offenlegung eingesehen werden.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
(8) Der Stadtrat billigt den städtebaulichen Vertrag der Stadt Zeitz mit der ZZZ Zeitz Zentrum GmbH.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0