Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg"
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 02.03.2006 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/061/0098/05 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum einfachen Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
Aufgrund des § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) wird der einfache Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung beschlossen.
Die Begründung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt. Es wurde von den Regelungen des § 244 (2) BauGB Gebrauch gemacht.
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1