Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemalige Fleischerei -
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 18 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 02.03.2006 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/061/0147/06 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemalige Fleischerei - | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 (4) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) wird die Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Abrundungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0