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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemalige Fleischerei -  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 18
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/061/0147/06 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemalige Fleischerei -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

- Aufgrund des § 34 (4) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) wird die Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße – ehemalige Fleischerei – bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung zur Abrundungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0