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Auszug - 3. Änderungssatzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung)  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/032/0169/06 3. Änderungssatzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ordnungsamt
Federführend:Bürgermeisterin   

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2006 die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz                         – Straßenreinigungsgebührensatzung –

 

 

 

3. Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

in der Stadt Zeitz

vom 16.12.1999

-  Straßenreinigungsgebührensatzung  -

 

 

Präambel

Auf Grund der §§ 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), § 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 09.03.2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

§ 1 (1) Grundsatz der Gebührenerhebung und Entstehung der Gebührenpflicht

erhält folgende Fassung:

 

Die Stadt Zeitz erhebt Gebühren für die Benutzung der städtischen Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung im Anschlussgebiet gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Artikel 2

§ 6 Gebührenhöhe

erhält folgende Fassung:

 

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:

                                                                                                                                                                                     

Reinigungsklasse A 1

Fußgängerzone Flächenreinigung

(Reinigung 3x wöchentlich)              14,64 €

             

Reinigungsklasse A 2

überwiegend Durchgangs- und

Geschäftsverkehr

(Reinigung 3x wöchentlich)              7,32 €                           

 

Reinigungsklasse B

Durchgangs- und Ortsverkehr

(Reinigung 1x wöchentlich)              2,40 €

             

Reinigungsklasse C 1

Orts- und Anliegerverkehr

(Reinigung 1x14-täglich)              1,20 €                           

 

Reinigungsklasse C 2              0,00 €
             

In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.

 

 

Artikel 3

 

§ 12 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.

 

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0