Auszug - Aufhebung Beschluss Nr. IV/0198/0206/05 - Zweckvereinbarung zur Übernahme des fließenden Verkehrs
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 02.03.2006 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/032/0149/06 Aufhebung Beschluss Nr. IV/0198/0206/05 - Zweckvereinbarung zur Übernahme des fließenden Verkehrs |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Ordnungsamt | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Beschluss des Stadtrates vom 02.06.2005, Beschluss Nr. IV/0198/0206/05:
„Der Stadtrat beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen dem Burgenlandkreis und der Stadt Zeitz als Trägergemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land zum Zwecke der Übertragung der Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr innerhalb geschlossener Ortschaften im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land.“
aufzuheben.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0