Inhalt

Auszug - Aufhebung Beschluss Nr. IV/0198/0206/05 - Zweckvereinbarung zur Übernahme des fließenden Verkehrs  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/032/0149/06 Aufhebung Beschluss Nr. IV/0198/0206/05 -
Zweckvereinbarung zur Übernahme des fließenden Verkehrs
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ordnungsamt
Federführend:Bürgermeisterin   

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Beschluss des Stadtrates vom 02.06.2005, Beschluss Nr. IV/0198/0206/05:

 

„Der Stadtrat beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen dem Burgenlandkreis und der Stadt Zeitz als Trägergemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land zum Zwecke der Übertragung der Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr innerhalb geschlossener Ortschaften im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land.“

 

aufzuheben.

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0