Auszug - Zinsansprüche des Landes für die Haushaltsjahre 1991 bis 2003 der Förderprogramme Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ( SAN ) und Städtebaulicher Denkmalschutz (STD)
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 17 | Beschluss: | IV/STR/61/1657/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.03.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1657/09 Zinsansprüche des Landes für die Haushaltsjahre 1991 bis 2003 der Förderprogramme Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ( SAN ) und Städtebaulicher Denkmalschutz (STD) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Der Vorsitzende des Stadtrates stellt den Beschluss mit den 2 Ergänzungsanträgen aus dem Bau- und Hauptausschuss zur Abstimmung, die lauten:
1. Es ist zu prüfen, bei welchen Vorhaben die hier aufgeführten Zinsen entstanden sind und in welcher Zuständigkeit diese aufgelaufen sind.
2. Erstellung einer Übersicht in welcher Situation sich die Stadt Zeitz im Vergleich zu anderen Städten in vergleichbarer Größe befindet.
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/61/1657/1203/09:
Der Stadtrat beschließt , dass die Forderungen der Zinsansprüche des Landes Sachsen –Anhalt, die auf Grund nicht fristgemäß eingesetzter Fördermittel in den Förderprogrammen Städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Städtebaulicher Denkmalschutz (sog. Strafzinsen) entsprechend der vom Landesverwaltungsamt im Schreiben vom 10. Dezember 2008 ( siehe Anlage) aufgezeigten Methode des revolvierenden Verfahrens eingesetzt werden. D.h. die Höhe der sog. Strafzinsen wird für förderbare Einzelmaßnahmen ohne Einsatz von Fördermitteln, ergänzt um den städtischen Eigenanteil entsprechend dem jeweiligen Förderprogramm, eingesetzt.
Die Mittel von insgesamt 478.207,00 € sind in den Haushalten der Jahre 2011 bis 2013 zu veranschlagen und dann dem Sanierungsvermögen zweckgebunden zuzuführen.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt wird aufgefordert, die beabsichtigte Geltendmachung der Zinsansprüche im Hinblick auf Verjährung nochmals zu prüfen.
1. Es ist zu prüfen, bei welchen Vorhaben die hier aufgeführten Zinsen entstanden sind und in welcher Zuständigkeit diese aufgelaufen sind.
2. Erstellung einer Übersicht in welcher Situation sich die Stadt Zeitz im Vergleich zu anderen
Städten in vergleichbarer Größe befindet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 36
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 7
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Herr Sträßner schließt die 39. Sitzung des Stadtrates, da die laut Geschäftsordnung § 16 Abs. 2 vorgeschriebene Zeit 21.25 Uhr erreicht ist.
Sträßner Krämer
Vorsitzender des Stadtrates Zeitz Protokoll