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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 16-1 "Michaelpark"  

39. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 8 Beschluss:IV/STR/61/1682
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/61/1682/09 Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 16-1 "Michaelpark"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Herr Prüfe (Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne) stellt folgende Anträge:

1. Namentliche Abstimmung zu TOP 8.

2. Der Stadtrat beschließt die Zurückweisung der Vorlage in die Verwaltung bis ein neuer Oberbürgermeister gewählt ist.

 

Herr Schröder (Vorsitzender der Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne):

Nachfolgender Redebeitrag zu Protokoll:

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

in den Abwägungsunterlagen zu dieser Beschlussvorlage wird allein bis zur Seite 28

18 mal auf die Wirkungsanalyse (Gutachten der GfK) und 10 mal auf die Analyse der CIMA bei der Abwägung der Stellungnahmen verwiesen. Trotz schriftlicher Anforderung für mehrere Unterlagen durch mich, unter anderem auch die dafür bezeichneten, wurden mir diese nicht ausgereicht, so dass ich mein Recht und meine Pflicht als Stadtrat zur persönlichen Abwägung und zur Prüfung der Fehlerfreiheit der vom Investor beauftragten Abwägung bis heute nicht nachkommen konnte.

 

Auf Seite 23 der Abwägungsunterlagen wird in der Abwägung zur IHK Halle-Dessau ausgesagt:

Zitat „Dieses Gutachten der GfK ist Beurteilungsgrundlage der Offenlage sowie der Abwägung.“ Das Gutachten der GfK wurde von mir zwar schriftlich angefordert, aber nie ausgereicht, so dass mir eine Abwägung unter Hinzuziehung auch des GfK  Gutachten bis heute nicht möglich war.

 

Ich bitte Sie daher, mir die Gesamtunterlagen zur persönlichen Abwägung entsprechend den Ausführungen zu Absatz 3 im Vorwort zur Beschlussvorlage zur Verfügung zu stellen und während der Dauer meiner persönlichen Abwägung mit der Diskussion über den TOP 8 und den Fortgang der Sitzung nicht fortzufahren. Dies ist notwendig, da es mir nicht möglich ist, die umfangreichen Abwägungsunterlagen durchzuarbeiten, für mich eine persönliche Abwägung zu treffen und gleichzeitig an der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt und der damit verbundenen Meinungsbildung im Stadtrat teilzunehmen.

 

Nun noch drei Beispiele für offensichtliche Abwägungsfehler, die Liste der Abwägungsfehler ist deutlich länger.

 

Auf Seite 32

Stellungnahme: Landesamt für Geologie und Bergwesen

 

Die Stellungnahme 817/2008 des LAGB ist mir unbekannt, liegt zur Abwägung nicht vor. Es kann von mir nicht eingeschätzt werden, ob seitens des LAGB tatsächlich keine Einwände erhoben werden, wie dies im Austauschblatt vom 10. 03. 2009 in der Spalte „Abwägung“ nunmehr behauptet wird.

 

Unterpunkt – Hydrologie

Die Abwägungsaussage in der Austauschunterlage vom 10. 03. 2009 heißt,

„Die ungünstigen Versickerungsbedingungen werden im Rahmen der nachfolgenden Planungsschritte - insbesondere im Rahmen der Objektplanung für die Erschließungsanlagen – berücksichtigt.“ kann so nicht hingenommen werden.             

 

Es liegt weder eine Stellungnahme des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Zeitz über die noch vorhandene Ableitekapazität für das Niederschlagswasser vor, noch wurden uns mögliche Kosten für eine notwendige Erweiterung der Abwasseranlagen der Stadt Zeitz benannt bzw. haushaltstechnisch erfasst.

Nach Punkt 7.5 der Begründung zum B-Plan soll die Entwässerung über ein Trennsystem erfolgen und es wird auf den Generalentwässerungsplan der Stadt Zeitz abgestellt. Dieser ist aber kein Detailplan und trifft für das Plangebiet keine spezifischen Aussagen.

 

Hier ist die Austauschvorlage eben nicht nur redaktionell, sondern qualitativ substanziell neu.

 

Auf Seite 35

Stellungnahme: Burgenlandkreis untere Naturschutzbehörde

 

Die Abwägungsaussage in der Austauschvorlage vom 10. 03. 2009,

„Hinsichtlich der Eingriffswirkung der Planung ist darauf abzustellen, dass das Plangebiet bereits stark anthropogen (vom Menschen stammend) vorgeprägt ist, resultierend aus der früheren militärischen Nutzung. Nicht bei jeder Bebauungsplanänderung oder Neuaufstellung ist eine Untersuchung mit der Maßgabe vorzunehmen, als befände sich das Gebiet in einem irgendwie gearteten Urzustand“

kann so nicht hingenommen werden und ist ein Abwägungsfehler.

 

Die Fläche wurde vom ursprünglichen Nutzer vollständig beräumt, so dass nicht mehr von einer starken anthropogen Vorprägung ausgegangen werden kann und über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren seit der Beseitigung der baulichen Anlagen auf dem Plangebiet, muss dem Thema „Eingriffswirkung“, aufgrund der langjährigen natürlichen Entwicklung, eine deutlich stärkere Aufmerksamkeit zukommen als dies in der Planung der Fall ist.

Der Verweis auf § 1 a Abs. 3 S. 5 BauGB (Zitat: Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits von der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.) ist hier irreführend, da hier ein Ausgleich erfolgen muss, weil eben die beabsichtigten Eingriffe vor der heutigen planerischen Entscheidung nicht zulässig sind oder waren. Der B-Plan 16 A wurde bereits vom Stadtrat aufgehoben.

 

Auf Seite 46

Stellungnahme: Landesverwaltungsamt

 

Die Abwägungsaussage in der Austauschvorlage vom 10. 03. 2009,

mit der Bezugnahme auf die landesplanerische Stellungnahme des Burgenlandkreises vom 19. Februar 2007 ist falsch. Diese Stellungnahme wurde vor dem Hintergrund einer auf ein Mischgebiet abgestellten Planung getroffen und gilt nur für die im Mischgebiet zulässige Bebauung, nicht jedoch für ein Sondergebiet, wie hier geplant.

 

Die Abwägungsaussage kann daher so nicht hingenommen werden und ist ein Abwägungsfehler.“

 

Herr Exler (Fraktion ACD):

Redebeitrag zu Protokoll:

Zunächst möchte ich mich voll inhaltlich dem Vortrag vom Stadtrat Jochen Schröder anschließen, dass hier nach meiner Meinung erhebliche Abwägungsfehler vorliegen. Weiterhin bitte ich, wie in der Anlage zu diesem Beschluss ausgereicht,  um die Einsichtnahme in den Schriftverkehr zu diesem Vorgang, insbesondere der Beteiligung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden, wird während der Stadtratssitzung in Kopie zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ich möchte gern in ausreichender Zeit Einsicht nehmen.

 

Herr Schwarz (Vorsitzender der Fraktion ACD):

Redebeitrag zu Protokoll:

„Ich möchte zunächst zu Protokoll geben, dass die Vertreterin des Oberbürgermeisters mir im Rahmen meines Einsichtnahmerechts in den laut Einladung hier in Kopie liegenden Unterlagen, d. h. die Originalschreiben Beteiligung Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange, der Bürgerbeteiligung sowie der IHK, nach dem ich ca. eine halbe A 4 Seite des ersten Blattes gelesen habe, mir die Unterlagen entzogen hat und der Stadtratsvorsitzende mich aufgefordert hat, mich wieder auf meinen Platz zu begeben.  Bis zum jetzigen Zeitpunkt wird mir nicht erneut gewährt, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und ich gehe davon aus, dass mir die Einsichtnahme damit verweigert wird.“

 

In einem Geschäftsordnungsantrag stellt Frau Wetzelt mit Erstaunen fest, dass sich neuerdings einige Stadtratsmitglieder erst während der Sitzung über einige Dinge informieren, obwohl vorher die Möglichkeit gegeben ist das Amt aufzusuchen. Diese Verfahrensweise findet Frau Wetzelt nicht in Ordnung.

An dieser Stelle unterbricht Herr Sträßner, da dies kein Geschäftsordnungsantrag ist und fordert Frau Wetzelt auf wieder Platz zu nehmen.

 

Herr Sträßner bittet um Ruhe und rügt Herrn Hörig wegen Störung der Sitzung.

 

Frau Rossner-Sauerbiert (Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne):

„Ich trete inhaltlich dem Vortrag des Stadtrates Jochen Schröder zum TOP 8 bei.“

 

Herr Engel (Fraktion ACD):

„Ich trete inhaltlich dem Vortrag des Stadtrates Jochnen Schröder zum TOP 8 bei.“

 

Herr Dr. Haberkorn (Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne):

„Ich stehe voll inhaltlich hinter dem Vortrag des Stadtrates Jochen Schröder zum TOP 8.“

 

Herr Dr. Müller (Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne):

„Ich trete inhaltlich dem Vortrag des Stadtrates Jochen Schröder zum TOP 8 bei.“

 

Herr Prüfe (Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne):

„Ich trete inhaltlich dem Vortrag des Stadtrates Jochen Schröder zum TOP 8 bei.

 

Herr Börner (Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne):

Ich trete inhaltlich dem Vortrag des Stadtrates Jochen Schröder zum TOP 8 bei.“

 

Herr Exler (Fraktion ACD):

Zu Protokoll:

„Ich darf noch einmal wiederholen, dass ich gefordert hatte, Einsichtnahme in die Unterlagen zu bekommen. Der Schriftverkehr zu diesem Vorgang insbesondere die Beteiligung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird während der Stadtratssitzung in Kopie bereit gehalten. Diese Einsichtnahme möchte ich gerne vollführen.

Weiterhin treffe ich hier auf eine Mauer des Schweigens, die aus der CDU, der SPD und der Linke besteht. Keiner dieser Stadträte hat bis jetzt erklärt, warum er für den Michaelpark ist und hier den anwesenden Bürgern, vielleicht auch den Pressevertretern, erläutert hat, warum er aus meiner Sicht innenstadtschädliche Politik betreiben möchte. Weiterhin möchte ich anmerken, dass Zuhörer die im Vorzimmer des Friedenssaals sitzen, nichts hören und demzufolge meinem Redebeitrag nicht folgen können. Ich denke andere Ausführungen werden im hinteren Raum auch nicht verstanden und somit denke ich auch, ist zumindest die Öffentlichkeit der Sitzung gefährdet.

Weiterhin will ich noch einmal deutlich machen,  es entsteht kein Nova eventis in Zeitz. Es entsteht auch kein Gera-Arcaden in Zeitz. Nach meiner Auffassung, ich habe mir die Unterlagen im Rahmen der Auslegung angesehen,  ist es eine Aneinanderreihung von Fachmärkten, die teilweise aus der Innenstadt bzw. aus benachbarten Gewerbegebieten abziehen.

Ich darf es noch einmal wiederholen, es entsteht kein solch großer Einkaufstempel, der uns Besucher aus Leipzig oder Gera, wie Frau Beret das in ihrer privaten Stellungnahme in einer der letzten Stadtratssitzungen ausgeführt hat, zu uns nach Zeitz führt. Im Gegenteil die paar Kunden und auch Besucher und Touristen die in die Innenstadt kommen, sollen dort draußen noch ihr Geld ausgeben. Ich denke, das ist kontraproduktiv für die Innenstadt. Ich bitte Sie ganz einfach, diesen Bebauungsplan in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.. Wir hatten bis vor kurzem dort ein Mischgebiet, das trifft auch meine Entscheidung. Aber hier reden wir über ein Sondergebiet, großflächigen Einzelhandel, der bringt unserer Innenstadt den Todesstoß. Sie haben recht, dass wir eine Innenstadt haben, die verbesserungswürdig ist. Es gibt momentan kleine Pflänzchen die entstehen, die sich um die Innenstadt kümmern, die auch mit konkreten Maßnahmen etwas verbessern wollen für die Innenstadt aus der Bürgerschaft heraus. Zerstören Sie diese Pflänzchen nicht, stimmen Sie nicht für den Michaelpark, sondern vertagen Sie diese Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt oder lehnen Sie es heute ab.

 

Herr Villiers (Amtsleiter Stadtplanungsamt):

Zu der geforderten Einsichtnahme legt Herr Villiers dar:

Herr Villiers möchte ganz deutlich darauf hinweisen, dass dieser Punkt heute nicht zum ersten Mal in der Beratungsfolge auf der Tagesordnung steht, sondern im Bauausschuss wo alle Unterlagen, Stellungnahmen usw. ausgelegen haben, zur Einsicht genommen werden konnten, ebenso im Hauptausschuss und heute auch. Insofern muss Herr Villiers ganz deutlich sagen, in der Beratung der Fachausschüsse hat keine Stadträtin und kein Stadtrat davon Gebrauch gemacht.

 

Herr Schwarz (Vorsitzender der Fraktion ACD):

Ich trete inhaltlich dem Vortrag des Stadtrates Jochen Schröder zum TOP 8 bei und bemerke ausdrücklich, dass mir die Unterlagen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Einsichtnahme zugestellt wurden.“

 

Herr Moser (Fraktion WIR – Unabhängige):

„Ich trete inhaltlich dem Vortrag des Stadtrates Jochen Schröder zum TOP 8 bei.“

 

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige):

Zu Protokoll:

„Wir verurteilen das eigennützige Verhalten derjenigen, die aus Bequemlichkeit die Ladentheke bis vor ihrer Haustür haben wollen und damit unsere Altstadt für kommende Generationen dem Verfall preis geben. Ich bitte zu prüfen, wann zwischen der Ari- und der Panzerkaserne ein Tausch erfolgte. „

 

In der weiteren Diskussion rügt Herr Sträßner Herrn Hörig ein weiteres Mal wegen Störung der Sitzung.

 

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Illgen und Frau Kirsten kommen hinzu, ab 19.45 Uhr sind 38 Mitglieder anwesend.

 

Herr Engel (Fraktion ACD) stellt folgenden Antrag:

Die ACD-Fraktion stellt den Antrag auf Einsichtsrecht, gemäß dem Vorwort TOP 8 Abs. 3 - Der  Schriftverkehr zu diesem Vorgang insbesondere der Beteiligung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden . -, jetzt zu gewähren.

 

Frau Seidelt (SPD-Fraktion) stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Abbruch der Debatte.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:     23          Nein-Stimmen:     13          Enthaltungen:     2

 

 

Nach Beendigung der Debatte beginnt der Vorsitzende des Stadtrates mit den Abstimmungen der einzelnen Anträge.

 

Abstimmung zur Antragstellung:

Namentliche Abstimmung:

Ja-Stimmen:    einstimmig

 

Abstimmung zur Antragstellung:

Der Stadtrat beschließt die Zurückweisung der Vorlage in die Verwaltung bis ein neuer Oberbürgermeister gewählt ist.

Ja-Stimmen:     15          Nein-Stimmen:     23        Enthaltungen:  0

Ablehnung

 

Antrag:

Herr Schröder beantragt Einsichtnahme in die Unterlagen.

Die Einsichtnahme der Unterlagen wird Herrn Schröder gewährt und nimmt davon auch Gebrauch.

 

 

Antrag:

Die ACD-Fraktion stellt den Antrag auf Einsichtsrecht, gemäß dem Vorwort TOP 8 Abs. 3 - Der  Schriftverkehr zu diesem Vorgang insbesondere der Beteiligung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden . -, jetzt zu gewähren.

 

Der Vorsitzende des Stadtrates informiert, dass dieser Antrag nicht abstimmungsfähig ist.

Frau Beret verweist wiederholt auf den Punkt 3 des Vorwortes

„Der Schriftverkehr zu diesem Vorgang, insbesondere der Beteiligung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird während der Stadtratssitzung in Kopie zur Einsichtnahme bereitgehalten.“

Frau Beret bemerkt, es war vor und während der Sitzung immer möglich, dass Einsicht genommen werden kann.

 

Herr Schwarz bittet zu Protokoll, dass ihm entgegen den jetzigen Ausführungen der stellv. Oberbürgermeisterin bis 20.00 Uhr kein Einsichtsrecht in die Unterlagen gewährt worden ist.

 

Daraufhin entgegnet Frau Beret, dass dem nicht so ist, Herr Schwarz hatte die Möglichkeit Einsicht zu nehmen und er hat es noch.

 

Klarstellend gibt Herr Schwarz zu Protokoll, dass ihm die Einsicht jetzt gewährt wird.

 

Der Vorsitzende des Stadtrates stellt  vor der Abstimmung des Beschlusses fest, Herr Schröder ist im Besitz der Unterlagen, die Unterlagen sind hier, jeder hat einen umfänglichen Abwägungs- und Satzungsbeschluss erhalten, die Fristen sind eingehalten worden, die Abstimmungsergebnisse in den Ausschüssen wurden bekannt gegeben.

 

Herr Schwarz gibt nochmals zu Protokoll,  dass mit Beginn der Abstimmung ihm kein Einsichtsrecht  der Unterlagen gewährt wurde. Er konnte zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes maximal für die Dauer von einigen Minuten Einsichtnahme in eine halbe A 4 Seite nehmen.

Der Vorsitzende des Stadtrates stellt daraufhin fest, Herr Schwarz hat wie jeder andere die Einladung bekommen. Herr Schwarz hätte gleich zu Beginn Einsicht nehmen können. Der Vorsitzende des Stadtrates stellt fest, dass sich der Stadtrat jetzt in einem Abstimmungsprozess befindet.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/61/1682/1203/09:

Der Stadtrat beschließt:

 

-        Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-        Der Stadtrat stellt klar, dass der Bebauungsplan Nr. 16-1 „Michaelpark“ ein eigenständiger Bebauungsplan ist, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB unabhängig von dem Bestand des am 22. März 2007 beschlossenen Bebauungsplan Nr. 16 A „Ehemalige Artilleriekaserne“ aufgestellt worden ist. Die Planzeichnung und die Begründung wurden insoweit entsprechend geändert.

 

-        Der städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger wird in der vorliegenden

-        Form gebilligt.

 

-        Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16-1 „Michaelpark" wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.

 

-        Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) wird der Bebauungsplan Nr. 16-1 „Michaelpark“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-        Die Begründung sowie die Auswertung und das Ergebnis zur Vorprüfung entsprechend

-        § 13a Satz 2 Nr. 2 BauGB wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-        Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden den jeweiligen Beteiligten zur Kenntnis zu geben.

 

-        Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

Name, Vorname

Ja-Stimme

Nein-Stimme

Enthaltungen

 

Binder, Hans-Ulrich

X

 

 

Brunn, Klaus

X

 

 

Büttner, Mathias

X

 

 

Buzalski, Hans-Dieter

X

 

 

Börner, Heiko

 

X

 

Eschner, Annette

X

 

 

Engel, Eugen

 

X

 

Exler, Andreas

 

X

 

Fischer, Erika

X

 

 

Gentsch, Lothar

 

 

X

Dr. Haberkorn, Gerd

 

X

 

Heisig, Jost

X

 

 

Holluba, Günther

X

 

 

Hedrich, Herbert

X

 

 

Heller, Horst

X

 

 

Hörig, Norbert

 

X

 

Illgen, Thomas

 

X

 

Kirsten, Ute

 

X

 

Kutschick, Siegfried

 

X

 

Dr.med. Mehnert, Andreas

X

 

 

Moser, Peter

 

X

 

Dr. Müler, Norbert

 

X

 

Neitz, Enrico

X

 

 

Dr. Pröve, Günter

X

 

 

Prüfe, Heiko

 

X

 

Radefeld, Sabine

X

 

 

Reimschüssel, Heike

 

X

 

Rieseberg, Angela

X

 

 

Rossner-Sauerbier, Henriette

 

X

 

Schröder, Joachen

 

X

 

Schwarz, Stephan

 

 

X

Schneider, Cornelia

X

 

 

Seidelt, Elke

X

 

 

Seidelt, Roland

X

 

 

Sträßner, Reinhard

X

 

 

Strauch, Joachim

X

 

 

Wetzelt, Karin

X

 

 

Zimmermann, Peter

 

X

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:     41  

davon anwesend:         38  

Ja-Stimmen:          21  

Nein-Stimmen:         15  

Stimmenthaltungen:           2  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:      0