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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 Geußnitz-Nord in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 31.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2
V/STR/65/0531/11 Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 Geußnitz-Nord in Zeitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Erläuterung durch Herrn Villiers:

Erläuterung durch Herrn Villiers:

-  siehe auch  „Begründung 1. Änderung“ vom 07.04.2011; niemand kann haftbar gemacht

   werden, dass jetzt der damals teuer bezahlte Bebauungsplan beziehungsweise das

   ausgewiesene Gewerbegebiet zugunsten von landwirtschaftlicher Fläche verkleinert wird;

 

Beschluss:

   

-          Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 – 2  der Stadt Zeitz – Geußnitz-Nord in der Fassung vom April 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2011 werden gebilligt.

 

-          Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 der Stadt Zeitz – Geußnitz-Nord in der Fassung vom April 2011 und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

-          Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

-          Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/