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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0674/11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte kurz die Vorlage

Herr Immisch erläuterte kurz die Vorlage.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,

  der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung

  gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz

  „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet.

  Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.

 

- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

  2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011

  (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz –

  Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text

  (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9  

  wird gebilligt.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und

  Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0