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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sondersitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 5
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:17
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
V/STR/65/0657/11 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.

2.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

     Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von  

    der Auslegung zu benachrichtigen.

3.   Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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