Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sondersitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.01.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:17 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0657/11 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von
der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 1 |