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Auszug - 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/0685/11 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009.

 

 

3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz,

seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 51 a Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), in seiner Sitzung am 26.01.2012 folgende         3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte vom 13.08.2009 beschlossen:

 

Artikel I

Änderungen

 

Der § 16 Abs. 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

Die Niederschrift ist nach Unterzeichnung durch den Vorsitzenden des Stadtrates und dem Protokollführer allen Mitgliedern des Stadtrates unverzüglich zuzuleiten.

Die Niederschrift wird elektronisch oder auf Grund der Entscheidung gemäß § 1 Pkt. (1) Satz 4 in Papierform bereitgestellt.

 

Der § 20 Abs. 4 Satz 5 erhält folgenden Wortlaut

Die Verwendung und die jährliche Abrechnung dieser Geschäftsführungskosten erfolgt entsprechend der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel.

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 3. Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2009 tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0