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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0674/11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Frau Späte:

Frau Späte:

Hinweis auf die notwendige Überarbeitung der örtlichen Bauvorschriften. Es sind noch immer Dachbegrünungen vorgesehen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. An der Vorlage ist dies im Grünordnungsteil noch aufgeführt. 

Festlegung des Oberbürgermeisters: Zum Stadtrat am 26.01.2012 wird die notwendige Änderung bekanntgegeben.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,

  der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung

  gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz

  „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet.

  Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.

 

- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

  2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011

  (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz –

  Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text

  (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9  

  wird gebilligt.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und

  Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0