Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2012 in denHaushaltsjahren 2013 bis 2016, Stand 05.12.2012
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 16.01.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/63/0900/12 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2012 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2016, Stand 05.12.2012 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Baurecht SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Baurecht | |||||||
Herr Musgiller verlässt den Beratungsbereich und nimmt an diesem TOP nicht teil.
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Herr Brunn wies darauf hin, dass zu dieser Vorlage eine Ergänzung und ein Austauschblatt ausgereicht wurde.
Frau Bräu erläuterte die Vorlage.
Herr Netscher:
- Ist die DSK mit eingebunden?
Frau Bräu: Die DSK ist ohne große öffentliche Präsenz umfassend lt. dem Treuhändervertrag tätig.
- Wie kommt man auf eine Kostenerhöhung von 500 T€ beim Altmarkt?
Herr Immisch: Im Vorfeld der Ausschreibung wurde, um Nachträge weitestgehend auszuschließen, der Baugrund umfassend untersucht.
Hieraus und auch aus den Forderungen des LDA zu umfangreicheren archäologischen Untersuchungen sowie der Einbeziehung der notwendigen Umgestaltung der Randbereiche (nicht Bestandteil des Wettbewerbes) wie z.B. Einmündung Brüderstraße, ergab sich bereits schon im Vorfeld der Ausschreibung die zu erwartende Kostenerhöhung während der Ausführungsplanung. Die derzeit angezeigten Nachträge belaufen sich z.Z. auf 27 T€.
In der Diskussion wurden noch Rückfragen zu verschiedenen Grundstücken gestellt:
Herr Kutschik:
- Ausbau unterer Wasserberg
- Nicolaiplatz 9 – Ruine
- Umbau Weberstraße für Zweirichtungsverkehr
- Hallenbad
Frau Bräu erläuterte, dass der untere Wasserberg außerhalb des Erhaltungssatzungsgebietes liegt, aber im Sanierungsgebiet. Dort waren in den letzten Jahren nur begrenzt Mittel zur Verfügung gestellt worden, die für dringend notwendige Abbrüche benötigt wurden. Dieses Programm wird ab Programmjahr 2013 nicht weitergeführt, bereits für das Programmjahr 2012 hat die Stadt keine Mittel bewilligt bekommen.
Die in den drei Förderprogrammen genannten Maßnahmen des Kosten-Maßnahme-Planes sind auf das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet bzw. den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung festgeschrieben. Aus diesem Grund kann auch die Schwimmhalle nicht über diese Programme gefördert werden.
Herr Dr. Kunze stellte richtig, dass am Grundstück Nicolaiplatz 9 Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden mussten, die nur mit bestimmten Auflagen in dem Umfang gefördert werden konnten. Da im Moment kein Nutzer vorhanden ist, ist eine evtl. Nutzung damit so vorbereitet, dass jederzeit mit einer Nutzung durch Ausbau begonnen werden kann.
Zum Thema Weberstraße wurde ein Beschluss des Verkehrsentwicklungskonzeptes gefasst. Dieses wurde mit dem Punkt „Gegenverkehr Weberstraße“ mit dem Vorbehalt genehmigt, dass die Öffnung der Weberstraße eines gesonderten Stadtratsbeschlusses bedarf.
Deshalb erfolgt der Bau so, dass dies bei Bedarf umgesetzt werden kann.
Das Hallenbad hat mit den Maßnahmen der Städtebauförderprogramme dieser Vorlage nichts zu tun. Es ist eine Klausurberatung mit dem gesamten Stadtrat am 21. Februar geplant (Absprache mit Ältestenrat und Fraktionsvorsitzenden fand dazu statt) zu allen Papieren, die seit 2009 erstellt wurden. Dort werden die Varianten Sanierung der jetzigen Halle oder Ersatzneubau mit Nätherbad, wie auch ein Neubau im Grundstück an anderer Stelle betrachtet. Auch Kostenrechnungen und Betreiber- sowie Investorenvarianten werden vorgestellt.
Herr Prüfe fragte nach den Maßnahmen in den Ortsteilen.
Antwort: Die Programme der Städtebauförderung gelten nicht für die Ortsteile (diese waren und sind für diese nicht antragsberechtigt), dort gibt es gesonderte Programme der Dorferneuerung beim Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung, die allerdings jetzt auslaufen.
Herr Netscher fragte an zur Ausgabe Bestandsaufnahme Zekiwa, was verbirgt sich hinter den 30 T€?
Frau Bräu erläuterte, dass ein Büro aus Zeitz den Bestand der gesamten Gebäude aufgenommen hat, sowohl zeichnerisch als auch in der Bewertung der Statik als auch Schadensaufnahme, um eine Grundlage zu haben zur weiteren Vorgehensweise und zur Umsetzung der bewilligten Mittel für die Dachsicherung.
Nach weiterer Diskussion wurde – mit namentlicher Enthaltung von Herrn Musgiller – über die Vorlage inkl. der ausgereichten Ergänzung und des Austauschblattes abgestimmt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2012 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2013 bis 2016.
Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.
Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahme-Kosten-Plänen, Stand 05.12.2012, ist der Hauptausschuss zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 1 |
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anschreiben zur Ergänzung (521 KB) | |||
2 | Anlagen zur Ergänzung (3201 KB) |