Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 16.01.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0902/12 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Musgiller verlässt den Beratungsbereich und nimmt an diesem TOP nicht teil.
________________________________________________________________________
Herr Immisch erläuterte die Vorlage.
Nach einigen Rückfragen wurde über die Vorlage abgestimmt.
Beschluss:
1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße,
der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold-
Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der
Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a
BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
2. Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im
Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich
- Darstellung der Blockkanten
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.
3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass
sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
4. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren
aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der
der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 1 |