Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 - Steinsgraben / Humboldtstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 24.01.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0885/12 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 - Steinsgraben / Humboldtstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Schwarz nimmt ab 17:15 Uhr an der Beratung des HA teil, damit sind 10 Mitglieder anwesend.
Herr Enzmann bittet um Information zur Fördermittelbindung für den Parkplatz.
Herr Immisch: Die Parkplätze sind mit 50 % Städtebaufördermitteln errichtet worden, sie liegen nicht im Sanierungsgebiet, aber dienen dem Sanierungsgebiet. Diese 50 % Fördermittel müssten wir auch heute noch, bei Gebührenerhebung, ins Sanierungsvermögen wieder zurückführen, weil die Sanierungssatzung noch nicht aufgehoben ist. Die FM-Bindung endet erst mit der Aufhebung des Sanierungsgebietes.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. 104/91 des Bebauungsplanes Nr. 4 – Steinsgraben /
Humboldtstraße – der Stadt Zeitz wird aufgehoben.
Das Bebauungsplanverfahren wird eingestellt.
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |