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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0902/12 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Strauch:

 

Beschluss:

Beschluss:

1.      Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße, 

der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold-

Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2

1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

2.   Es werden folgende Planziele angestrebt:

      - Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im

      Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade

      - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

      - Darstellung der Blockkanten

    - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.

3.   Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB         

      entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele

      und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und

      dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

4.   Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren

     aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der

     der Widernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne

      Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

5.   Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0