Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen nur für die Beratung im Bauausschuss: Beratung des Investitionsplanes ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 03.04.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0961/13 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalt und Steuern | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Herr Dr. Kunze erklärte, dass dieses der erste Haushalt ist, der unter doppischen Gesichtspunkten erstellt wird. Die darzustellende Fassung ist gegenüber den Haushalten der letzten Jahre mehr als doppelt so umfangreich. Er gab eine Einführung zum Thema Haushalt.
Kürzungen sind vorgenommen worden, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu bekommen. Bei den Maßnahmen ist aber darauf geachtet worden, dass die Mittel nicht vollständig gestrichen wurden, damit diese begonnen werden können, denn nur auf eine begonnene Maßnahme hat man in den Folgejahren einen Anspruch auf Fortsetzung.
Es wurden keine Kürzungen in Fördermittelprogrammen vorgenommen, die in den nächsten Jahren auslaufen. Die Maßnahmen aus dem Förderprogramm Stark III sind eingearbeitet und auf Jahresscheiben aufgeteilt worden.
Herr Schenk fragte an zur Kürzung einer Maßnahme in der Turnhalle Nonnewitz.
Diese wurde größtenteils realisiert, der letzte fehlende Abschnitt kann allerdings durch die Kürzung der Mittel nicht mehr gewährleistet werden, was die Nachhaltigkeit der bereits durchgeführten Arbeiten unter energetischen Gesichtspunkten in Frage stellt.
Herr Dr. Kunze erläuterte, dass ganz bewusst Mittel auf den betreffenden Haushaltsstellen – wenn auch gekürzt – geblieben sind, um solche Maßnahmen beginnen und in den nächsten Jahren fortsetzen zu können.
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18.30 Uhr – Herr Dr. Kunze verlässt die Sitzung.
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Herr Buzalski fragte an zum Grundstück Waldhaus – Abriss.
Die Verwaltung soll prüfen, ob hier nicht das Geld zum Abriss eingespart werden kann, indem man dieses Grundstück zur Eigenheimbebauung zum Verkauf anbietet.
Herr Meinecke erklärte dazu, dass ein Fördermittelantrag gestellt wurde (24 T€), der Eigenanteil der Stadt beträgt 6 T€.
Herr Immisch fügte ein, dass es bisher keinen Kaufinteressenten für dieses Grundstück gab.
Dieses Fördermittelprogramm besteht für Abrisse, nach denen es auf dieser Fläche keine Bebauung mehr geben wird und das Grundstück der Natur zurückgeführt wird.
Herr Otto erklärte, dass das Grundstück für die Stadt Zeitz nicht für Kernaufgaben benötigt wird. Deshalb ist es auch richtig, es immer wieder zum Verkauf anzubieten.
Es soll auch durch die Verwaltung geprüft werden, ob dort eine Wohnbebauung möglich ist. Eine Präferenz dafür in diesem außenliegenden Bereich gibt es nach Stadtentwicklungskonzept nicht.
Aber es sollte trotzdem der Abriss durch die Stadt vorgenommen werden, weil der Grundstückswert höher ist, als wenn auf den neuen Eigentümer noch Abrisskosten zukommen.
Einer der Gründe, warum dieses so interessante Grundstück noch nicht verkauft werden konnte sind sicherlich die Abrisskosten des bestehenden Gebäudes. Das Fördermittelprogramm beinhaltet die dauerhafte Rückgabe der Fläche an die Natur.
Herr Brunn stellte eine Anfrage zur Position Beschallungsanlage Franziskanerkloster im Jahr 2016.
Ist diese notwendig? Bringen die Veranstalter nicht eigene Technik mit?
Frau Bräu ist nur bekannt, dass die Beschallungsanlage auf Wunsch des Sachgebietes Kultur angeschafft werden soll für Veranstaltungen, die von der Stadt durchgeführt werden oder wo keine eigene Technik mitgebracht wird.
Herr Buzalski merkte an, dass man für solche einzelnen Veranstaltungen auch entsprechende Technik ausleihen kann.
Beschluss:
Verfahren zur Vorberatung des Beschlusses nach Zuständigkeiten
Bauausschuss: Beratung des Investitionsplanes
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport: Beratung des zuständigen Teilplanes
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
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18.40 Uhr – Frau Lippert, Frau Krämer, Frau Bräu verlassen die Sitzung.
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage TOP 8 BA-HH (307 KB) |