Inhalt

Auszug - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 09.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Gentsch hält es für nicht sinnvoll, dass der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bereits an zweiter Stelle vor allen anderen Ausschüssen / Ortschaftsratssitzungen tagt

Herr Gentsch hält es für nicht sinnvoll, dass der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bereits an zweiter Stelle vor allen anderen Ausschüssen / Ortschaftsratssitzungen tagt.

 

Oberbürgermeister:

Ursprünglich wurde vereinbart, die Haushaltsplanberatungen im Mai durchzuführen. Aus gegebenem Anlass, nämlich, dass auch im Mai keine besseren Erkenntnisse vorliegen aber ein Haushaltsplan beschlossen werden soll der auch eine Chance der Umsetzung besitzt, wurde der Haushaltsplan nun doch für diese Sitzungsperiode kurzfristig fertiggestellt und zur Beratung freigegeben.

Es wäre kein Problem, wenn im Ergebnis festgelegt wird, dass der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss noch einmal zusammentrifft in einer gesonderten Sitzung oder zur Haushaltsplanberatung im Hauptausschuss.

 

Frau Späte kommt 17.05 Uhr zur Sitzung, damit sind 6 Stadträte anwesend.

 

Folgender Vorschlag des Oberbürgermeisters wird abgestimmt:

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss wird zusätzlich mit einer eigenen Sitzung für den 18.04.2013, 17.00 Uhr zeitgleich mit dem Hauptausschuss eingeladen.

 

Abstimmung: 6:0:0

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass der Vorsitzende damit sofort die Einladung ausspricht und da fast alle Mitglieder anwesend sind, diese auch damit fristgerecht eingeladen wurde. Das fehlende Mitglied ist darüber unverzüglich zu unterrichten. Der Vorsitzende vollzieht diese Einladung mündlich.

[Anm.: Herr Hedrich kommt etwas später zur Sitzung und wird ebenfalls mündlich eingeladen.]