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Auszug - Zukunft der Bäderlandschaft in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Oberbürgermeister  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/OB/0953/13 Zukunft der Bäderlandschaft in der Stadt Zeitz
ausgearbeitet von: Oberbürgermeister
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   

Oberbürgermeister:

Oberbürgermeister:

Die Vorlage ist entstanden, nachdem die Frage aufkam, welche Varianten in den vorangegangenen Jahren untersucht wurden.

Am 21.02.2013 fand eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Stadtrates, die sachkundigen Einwohner des Bauausschusses und des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport statt.

 

Alle Unterlagen, die seit 2009 erarbeitet wurden, wurden in dieser Informationsveranstaltung vorgestellt insbesondere auch die Wirkung und Nachhaltigkeit. Am Ende dieser Beratung wurde durch den Oberbürgermeister die Frage nach dem Weitergang dieser Projekte gestellt.

Daraufhin wurde der Auftrag an den Oberbürgermeister gegeben, die Vorlage mit dem Neubauprojekt am Standort Parkplatz zur näheren Untersuchung als Beschluss vorzulegen. Dabei waren ganz klar einige Prämissen zu bedenken. Für die jetzige Schwimmhalle ist eine nachhaltige Nutzung nicht gegeben. Es wird auch auf Abschreibungszeiten und technischen Verschleiß verwiesen. Bei der Erneuerung von defekten, altersschwachen bzw. abgeschriebenen Anlagen der Badinfrastruktur kommt es zu finanziellen Problemen.

Beim Neubau können private Investoren bei Banken Kredite zinsgünstig aufnehmen oder Banken mit Fonds selbst auftreten. Im Anschluss wäre die Stadt Mieter und könnte die Anlagen nach einer vereinbarten Mietdauer zu einem Restwert erwerben. Dies gilt nicht für Rekonstruktionen der alten Schwimmhalle. Hier wird es keine derartige Finanzierung geben.

 

Die Einbeziehung des Naether-Volksbades (früheres Wannenbad) liegt dem Oberbürgermeister sehr am Herzen. Das Gebäude an sich hat allerdings erhebliche Mängel. Allein der Brandschutz der vorhandenen Baulichkeiten liegt weit unter den jetzigen Anforderungen. Hingegen stellt der Denkmalsschutz detaillierte Erhaltungsforderungen (Fassade, Treppenhaus u.a.m.)

 

Aus der Beratung am 21.02.2013 wurde der Punkt I abgeleitet, welcher die genauere Untersuchung einerseits des Neubaus und andererseits einer präzisierten Kostenschätzung beinhaltet.

Weiter werden die Folgekosten aufgerechnet und die Finanzierung der Miete an den Privatinvestor herausgearbeitet, um nach 20 oder 25 Jahren eventuell die Schwimmhalle für den Restwert zu erwerben ohne vorherige verbindliche Vereinbarung.

 

Die Fassade des Naether-Volksbades ist sehr wichtig. Die Räumlichkeiten in ihrer Aufteilung sind ungünstig und so nicht neu zu verwenden. Daraus entstand der Punkt II der Vorlage.

 

Herr Hinke:

Was kostet das Gutachten?

 

Oberbürgermeister:

An der Aktualisierung der betriebswirtschaftlichen Berechnung waren das Ingenieurbüro METRON aus Weißenfels, die PWC/L und der Oberbürgermeister beteiligt. Das Grundwerk liegt den Fraktionen vor. Die Firma Baukonzept hat sich bereiterklärt, die Baukostenprognose aus 2010 fortzuschreiben, ohne nennenswerten finanziellen Aufwand für die Stadt Zeitz.

Geld wurde im Haushaltsplan dafür nicht eingestellt.

 

Herr Hinke:

Beide Punkte des Beschlusses sollten getrennt abgestimmt werden.

 

Frau Späte:

1.      Wem gehören die Unterlagen der Machbarkeitsstudie?

2.      Gibt es innerhalb dieser Finanzierungsmodelle entsprechende Untersuchungen, welche die günstigste Rechtsform wäre?

3.      Wie erfolgt die Auswertung des Ideenwettbewerbes der Bürger?

 

Oberbürgermeister:

zu 3. Die Auswertung erfolgt möglichst in Zusammenarbeit mit der Mitteldeutschen Zeitung.

zu 1. Keine Auskunft in einer öffentlichen Sitzung.

zu 2. Es steht fest, dass Betreiber und Eigentümer unterschiedliche Parteien sein müssen.

         Es gibt unterschiedliche Varianten, wer Betreiber bzw. Eigentümer sein wird. Die

         Überlegung, dass die Stadt Zeitz eine Eigentümergesellschaft gemeinsam mit den

         Stadtwerken gründet, ist im Moment nicht vorrangig.

         Zu dem Ergebnis des Handlungskonzeptes bzw. der Machbarkeitsstudie gehören auch

         die Betriebs- und Eigentümermodelle, hieraus ergeben sich dann die Zinssätze bzw.

         Kapitaldienste.

         Betreiber bei dem Modell ist in jedem Fall der heutige BgA „Bäder“, unbeschadet der

         Frage, ob er zum Zeitpunkt ein Eigenbetrieb oder eine GmbH ist.

 

Antrag Frau Späte:

Benennung des Gesellschaftsmodells im Beschlusstext.

 

Oberbürgermeister:

Mit einer Ergänzung zu den Finanzierungs- und Betreibermodellen gäbe es keine Probleme.

 

Antrag Herr Hörig:

Behandlung der Vorlage im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport.

 

Gegenrede Oberbürgermeister:

Dies wäre eine Verweisung in einen anderen Ausschuss, worüber abgestimmt werden muss.

Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ist aus seiner Zuständigkeit heraus nur für eine Frage zuständig: Wollen wir eine Schwimmhalle oder nicht.

 

Herr Schröder übergibt die Leitung an Herrn Gentsch, um seine Wortmeldung wahrzunehmen.

Herr Gentsch übernimmt die Leitung der Sitzung und erteilt Herrn Schröder das Wort.

 

Herr Schröder:

Zuvor eine grundsätzliche Bemerkung. Eine Veränderung der Bäderlandschaft ist mittelfristig notwendig und für Zeitz sehr wichtig.

Fest steht, dass etwas getan werden muss. Bezüglich der vorhandenen Bausubstanz, der Statik usw. besteht dringender Handlungsbedarf.

Zu Bedenken gibt er, dass beim Beschluss des Punktes I keine Möglichkeit mehr besteht, Ergebnisse aus dem Ideenwettbewerb umzusetzen.

Deshalb beantragt Herr Schröder, den Punkt I wie folgt zu ergänzen:

 

„I.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Entwurf des Planungsbüros „Bauconcept“ eines Neubaus des Hallenbades mit erweiterten Funktionen sowie einer Saunaanlage als Machbarkeitsstudie. Dazu gehört, dass das Gebäude des Naether-Volksbades in die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie mit einzubeziehen ist. Dabei ist zu prüfen, ob das Gebäude oder Teile des Gebäudes in den Entwurf durch Ausbau oder durch Anbauten integriert werden können.“

 

Das bedeutet, es gibt durchaus Möglichkeiten, die Volksschwimmhalle in den nächsten 8 – 10 Jahren zu betreiben bei laufender notwendiger Instandhaltung. Es gibt aber auch die Möglichkeit, über das Naether- Volksbad hier Ergänzungsbauten mit einzuordnen und in diesen Ergänzungsbauten den Saunabereich, neue Umkleidemöglichkeiten und Personalräume unterzubringen.

Nach Aussage von Herrn Semmling sind im Bereich des Freibades dringend Sanierungen im Umkleide- und Sanitärbereich notwendig. Auch unter diesem Gesichtspunkt würde sich eine Erweiterung der Baumaßnahmen hinter dem Naether-Volksbad anbieten. Das ganze wäre dann zur jetzt bestehenden Volksschwimmhalle über eine Entfernung von 7 m durch einen Verbindungsbau nutzbar.

Dabei können ortsansässige Firmen mit ihrem Leistungsvermögen zur Verfügung stehen.

 

Im Vorfeld aller Aktivitäten, die unter den Punkten I und II benannt sind, ist es dringend erforderlich, ein Baugrundgutachten zur jetzigen Schwimmhalle, besonders unter dem Schwimmbecken, schnellstens in Auftrag zu geben.

 

Oberbürgermeister:

Der Ergänzungsantrag ist kein Ergänzungsantrag sondern eine Alternative, die da lautet:

Werterhaltung im jetzigen Objekt. Wenn der Antrag so beschlossen werden soll, wird dies eine neue Beschlussvorlage.

Das Konzept von 2009 sieht vor, dass die Einbeziehung für eine Nutzung dieser funktionalen Zwecke des Volksbades (Wannebadgebäude) aufgrund der Besonderheit dieses Hauses mit 3,5 Mio. Euro veranschlagt ist.

Für den neuen Bau wurde der Baugrund bereits untersucht. Der neue Standort ist nur 3,5 m im heutigen Hochwassergebiet, die jetzige Schwimmhalle befindet sich komplett darin.

Die anstehenden Baumaßnahmen der Bauhüllen können nicht von örtlichen Baufirmen übernommen werden. Das ist durch diese nicht leistbar. Die Ausbaugewerke jedoch werden im Wesentlichen, auch bei einem privaten Investor, an einheimische Firmen vergeben. Die Rohbaugewerke müssen von leistungsstarken Unternehmen, die Erfahrungen für diesen Spezialbau vorweisen können, übernommen werden.

Es gibt Äußerungen aus der Bevölkerung, die Schwimmhalle während der Bauzeit nicht zu schließen, sondern eine zukunftsorientierte Lösung anzustreben.

 

Herr Hörig:

Er unterstützt den Vorschlag des Oberbürgermeisters, den Komplex tourismusfähig auszubauen.

 

Frau Späte:

Es liegt eine Vorlage vor, die kostenneutral (Oberbürgermeister stimmt dem zu) ist.

Wenn man eine alternative Untersuchung innerhalb einer Machbarkeitsstudie erbittet, dann würde diese Geld kosten. Es ist zu prüfen, welche Kosten entstehen und ob dies gewollt ist.

 

Nach weiterer Diskussion wird folgender neuer Beschlusstext zwischen Verwaltung und Änderungsantragsteller vereinbart:

 

I.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Entwurf des Planungsbüros „Bauconcept“ eines Neubaus des Hallenbades mit erweiterten Funktionen sowie einer Saunaanlage als Machbarkeitsstudie, aktualisierter Kostenschätzung, einer Folgekostenabschätzung sowie Finanzierungs- und Betreibermodellen auszuarbeiten und dem Stadtrat zeitnah zur Genehmigung vorzulegen.

 

Alternativ soll eine Studie vorgelegt werden, die unter Beibehaltung der Fassade des Naether-Volksbades (früheres Wannenbad) in einem Ergänzungsneubau die Funktionen Lehrschwimmbecken, Kinderbecken, Saunabereich und Umkleidebereich enthält sowie eine Grobkostenschätzung aufzeigt.

 

II.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung des Andenkens an die Stiftung des Naether-Volksbades einen Ideenwettbewerb zur Nutzung des heute verfallenden Gebäudes des früheren Naether-Volksbades einzuleiten. Die Nutzung soll sich an gebietstypischen privat-öffentlichen Nutzungsarten orientieren und zur Vervollständigung des Gebietskonzeptes beitragen. Dazu soll mit der unteren Denkmalsschutzbehörde auch geklärt werden, welche Gebäudeteile kulturhistorisch erhaltenswert sind und in ein neues Nutzungskonzept einbezogen werden sollen.

 

Herr Hörig im Namen seiner Fraktion:

Sie schließt sich der Meinung des Oberbürgermeisters an, die Schwimmhalle während der Bauphase offen zu lassen. Den Steuerzahlern der Stadt Zeitz insgesamt soll kein Schaden entsteht.

 

Beschluss:

I.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Entwurf des Planungsbüros „Bauconcept“ eines Neubaus des Hallenbades mit erweiterten Funktionen sowie einer Saunaanlage als Machbarkeitsstudie, aktualisierter Kostenschätzung, einer Folgekostenabschätzung sowie Finanzierungs- und Betreibermodellen auszuarbeiten und dem Stadtrat zeitnah zur Genehmigung vorzulegen.

 

Alternativ soll eine Studie vorgelegt werden, die unter Beibehaltung der Fassade des Naether-Volksbades (früheres Wannenbad) in einem Ergänzungsneubau die Funktionen Lehrschwimmbecken, Kinderbecken, Saunabereich und Umkleidebereich enthält sowie eine Grobkostenschätzung aufzeigt.

 

II.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung des Andenkens an die Stiftung des Naether-Volksbades einen Ideenwettbewerb zur Nutzung des heute verfallenden Gebäudes des früheren Naether-Volksbades einzuleiten. Die Nutzung soll sich an gebietstypischen privat-öffentlichen Nutzungsarten orientieren und zur Vervollständigung des Gebietskonzeptes beitragen. Dazu soll mit der unteren Denkmalsschutzbehörde auch geklärt werden, welche Gebäudeteile kulturhistorisch erhaltenswert sind und in ein neues Nutzungskonzept einbezogen werden sollen.

 


Beschluss:

I.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Entwurf des Planungsbüros „Bauconcept“ eines Neubaus des Hallenbades mit erweiterten Funktionen sowie einer Saunaanlage als Machbarkeitsstudie, aktualisierter Kostenschätzung, einer Folgekostenabschätzung sowie Finanzierungs- und Betreibermodellen auszuarbeiten und dem Stadtrat zeitnah zur Genehmigung vorzulegen.

 

Alternativ soll eine Studie vorgelegt werden, die unter Beibehaltung der Fassade des Naether-Volksbades (früheres Wannenbad) in einem Ergänzungsneubau die Funktionen Lehrschwimmbecken, Kinderbecken, Saunabereich und Umkleidebereich enthält sowie eine Grobkostenschätzung aufzeigt.

 

II.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung des Andenkens an die Stiftung des Naether-Volksbades einen Ideenwettbewerb zur Nutzung des heute verfallenden Gebäudes des früheren Naether-Volksbades einzuleiten. Die Nutzung soll sich an gebietstypischen privat-öffentlichen Nutzungsarten orientieren und zur Vervollständigung des Gebietskonzeptes beitragen. Dazu soll mit der unteren Denkmalsschutzbehörde auch geklärt werden, welche Gebäudeteile kulturhistorisch erhaltenswert sind und in ein neues Nutzungskonzept einbezogen werden sollen.

 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag Frau Späte über die getrennte Abstimmung:

Abstimmungsergebnis zum Antrag Frau Späte über die getrennte Abstimmung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Abstimmungsergebnis zum Punkt I mit Ergänzung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Abstimmungsergebnis zum Punkt II:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0