Auszug - 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.04.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/10/0944/13 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Im § 13 werden folgende 3 Worte gestrichen: …die Entscheidung über…
Geänderter Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009.
7. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
vom 13.08.2009
Präambel
Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 beschlossen:
Artikel I
Änderungen
1. Inhalt
VIII. Haushaltswirtschaft
Der § 24 erhält folgenden neuen Wortlaut:
§ 24 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie
Verpflichtungsermächtigungen
2. II. Abschnitt, Verfassung und Verwaltung
Der § 13 Abs. (2) Pkt. 1. erhält folgenden neuen Wortlaut:
(2) Darüber hinaus entscheidet der Oberbürgermeister, soweit nicht die Eigenbetriebe betroffen sind, über:
1. Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises
2. VIII. Abschnitt, Haushaltswirtschaft
Der § 24 ändert sich wie folgt:
§ 24
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie Verpflichtungsermächtigungen
Die Entscheidung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 97 GO LSA), sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 99 GO LSA) trifft:
- der Oberbürgermeister, soweit der Wert nicht 15.000 € übersteigt;
- der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss, soweit der Wert 15.000 € übersteigt bis einschließlich 50.000 €;
- der Stadtrat, soweit der Wert 50.000 € übersteigt.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dr. Kunze
Oberbürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |