Auszug - 1. Änderung - Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.04.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/10/0945/13 1. Änderung - Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderung der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel“ vom 30.08.2011.
1. Änderung
Regelung der Stadt Zeitz
zur Verwendung der Fraktionsmittel
vom 30.08.2011
Auf Grund des § 43 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung i.V.m. § 20 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Zeitz hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 1. Änderung der Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel vom 30.08.2011 beschlossen:
Änderung
Punkt 3 Belegwesen, Form und Zeitpunkt der Abrechnung
Der Punkt 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:
2. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt im Produktsachkonto 11112.549200 mit der Bezeichnung „Fraktionszuwendungen”.
Die Aufwendungen der jeweiligen Fraktionen werden fraktionsbezogenen Buchungsstellen zugeordnet.
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Regelung zur Verwendung der Fraktionsmittel tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |