Auszug - Verkaufsoffener Sonntag im Mai 2013 in der Stadt Zeitz
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.04.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/32/0960/13 Verkaufsoffener Sonntag im Mai 2013 in der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Nach umfassender Diskussion stellt Her Strauch den Geschäftsordnungsantrag – Schluss der Debatte.
Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 3
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am
05. Mai 2013
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird kein Gebrauch gemacht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |