Inhalt

Auszug - Verkaufsoffener Sonntag im Mai 2013 in der Stadt Zeitz  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/32/0960/13 Verkaufsoffener Sonntag im Mai 2013 in der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Nach umfassender Diskussion stellt Her Strauch den Geschäftsordnungsantrag – Schluss der Debatte

Nach umfassender Diskussion stellt Her Strauch den Geschäftsordnungsantrag – Schluss der Debatte.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Ja-Stimmen:                            9

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:                            3


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am

 

              05. Mai 2013

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.

 

Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird kein Gebrauch gemacht.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0