Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 18.04.2013 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:25 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0961/13 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalt und Steuern | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Becker macht Ausführungen zum neuen Haushalt
- beim Doppikhaushalt geht es nicht mehr nach Einnahmen und Ausgaben sondern nach
Wertverlust in Form von Abschreibungen;
- die Verfügungsmittel für den Ortsbürgermeister sind im Verfügungsfond des
Oberbürgermeisters enthalten;
- Zweckausgaben der Ortschaft sind in den Sach – und Dienstleistungen eingestellt
Herr Köstler:
- der Haushaltsplan ist zur Zeit bei der Kommunalaufsicht zur Prüfung, weshalb sollen wird
dazu beschließen, sollten wird nicht abwarten bis er genehmigt ist;
- es gibt in unserer Ortschaft sogenannte Mischmietobjekte, diese werden nicht von der
WBG verwaltet sondern vom Sachgebiet Gebäude – und Flächenmanagement; im
vergangenem Jahr war die Finanzierung für den Einbau neuer Dachfenster in der Wohnung
Schulstraße 9 nicht gesichert weil dafür kein Geld eingeplant war; ist in diesem Haushalt für
die Beseitigung der Schimmelbildung im Treppenhaus des Wohnbereiches Schulstraße 9 in
06711 Zeitz eingestellt?
Herr Fuckner:
- die Baumaßnahme Brücke über Maibach Weg von Wiesenstraße zum Sommerbad muss
aus dem Haushalt der Stadt Zeitz finanziert werden, nicht aus der Rücklage von Theißen;
wie ist das im Haushaltsplan zu erkennen?
Herr Borde:
- ich vermisse die Baumaßnahme Befestigung Randstreifen an der Landstraße nach
Nonnewitz rechts in Richtung Stadion vor den Grundstücken Lukasek, Stingl und Dreier in
der Hohenmölsener Straße in 06711 Zeitz; diese Baumaßnahme ist den
Grundstücksbesitzern Stingl und dreier zugesichert wurden und in den 2009
unterzeichneten GÄV (Anlage 2b Punkt 2) enthalten, weil diese Grundstücke an das
öffentliche Abwasserkanalsystem angeschlossen werden sollen; vom damaligen
Abwasserzweckverband Maibachtal ist nur immer Hinhaltetaktik gegenüber den
Betroffenen getätigt wurden; auch durch den Rechtsnachfolger Eigenbetrieb
Abwasserentsorgung Stadt Zeitz, ist dazu noch Gespräch oder Schriftverkehr mit den
beiden Grundstücksbesitzern erfolgt, diese sind immer noch im Ungewissen; seit 2010
stimmte der Ortschaftsrat Theißen für die Einstellung dieser Maßnahme in den Haushalt
der Stadt Zeitz, was jedoch bis heute nicht geschah; da diese Maßnahme nicht im Haushalt
2013 eingeplant ist, kann ich diesem meine Zustimmung nicht erteilen;
Herr Beret:
- der Haushalt muss uns erst geändert vorliegen, dann kann ich mit Ja stimmen
Beschluss:
Verfahren zur Vorberatung des Beschlusses nach Zuständigkeiten
Bauausschuss: Beratung des Investitionsplanes
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport: Beratung des zuständigen Teilplanes
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | / |
Nein-Stimmen: | 8 |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |
- somit ist der Beschluss abgelehnt wurden